Begr. d. VGR für das Einkommen, das in einer Rechnungsperiode in Form von Arbeitnehmerentgelten, Vermögenseinkommen und Subventionen aus der Übrigen Welt in das Inland transferiert wird. D. i. das Einkommen, das Inländer (als Eigentümer der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital) aufgrund ihrer Mitwirkung bei der Erwirtschaftung der Inlandsprodukte fremder Wirtschaftsgebiete (also im Ausland) erwerben, das sie aber ins Inland (ihr Wohnsitzland) übertragen.
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