Die Prozesskostenrechnung hat sich aus Unzulänglichkeiten bei der Berücksichtigung von Gemeinkosten in der Kalkulation ergeben. Bei der Zuschlagskalkulation auf Vollkostenbasis waren es insbesondere die Fertigungsgemeinkosten, die eine andere Art der Verrechnung benötigten: Gemeinkostenzuschlagssätze von 400 — 1000% waren für Kalkulation und Controlling nicht tragbar. Es sollte Transparenz über die Entstehung und damit auch über die Verursachung dieser Kosten geschaffen werden. Dazu ist es notwendig, die Fertigung in einzelne Gemeinkostenbereiche, z.B. in Kostenstellen aufzuteilen und innerhalb dieser Kostenstellen diejenigen Aktivitäten zu bestimmen, die zur Erfüllung ihrer Aufgabe dienen. Diesen Prozessen werden die damit verbundenen Kosten zugeordnet. Die den Leistungen zugeordneten Kosten bezeichnet man als „leistungsmengeninduzierte” (lmi) Kosten. Kosten, die einer Leistungsmenge nicht direkt zugeordnet werden können, wie z.B. die Leitung einer Kostenstelle, werden als „leistungsmengenneutrale” (lmn) Kosten bezeichnet. In einem weiteren Schritt sind die Kostentreiber zu bestimmen: es sind die Leistungen, die die Kosten eines Bereiches am stärksten beeinflussen. Wenn die Leistungsmengen erfasst werden können, so lassen sich durch eine einfache Bezugsgrössenkalkulation die Kosten pro Prozessmengeneinheit bestimmen. Dadurch wird es dem Unternehmen ermöglicht, die Entstehung von Gemeinkosten einem Controlling zu unterziehen. Siehe auch Kostenartenrechnung und Kostenstellenrechnung, jeweils mit Literaturangaben.
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