Nach einer Einmalzahlung gibt es bei der privaten Rentenversicherung die so genannte Sofortrente. Geld aus einer Kapital-Lebensversicherung oder einem Sparplan wird dann unmittelbar verrentet. Man kann dies auch anders formulieren: Die Privatrente ist eigentlich ein Auszahlungsplan. Rentenzahlungen beginnen sofort nach der Einzahlung einer grösseren Summe. Der grosse Vorteil: die lebenslange Zahlung. Egal wie alt man wird, ob unterdurchschnittlich oder hundertjährig, die private Rentenversicherung überweist auch, wenn das eingezahlte Kapital rein rechnerisch schon verbraucht ist. Also garantiert lebenslänglich. Seit Juli 2000 gilt bei der Privatrente wie bei der Kapital-Lebensversicherung eine Mindestverzinsung des Sparkapitals von 3,25 Prozent. Und wie bei der Kapital-Lebensversicherung setzt sich die private Rente aus einem garantierten Teil und einem Überschussanteil zusammen. Im Gegensatz zu dieser aber gibt es bei der Renten-Police keine Gesundheitsprüfung. Wie auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es bei der privaten das Problem der steigenden Lebenserwartung. Von der Überschussbeteiligung ist nur ein Teil sicher. Denn sie kann gekürzt werden. Davon haben die Gesellschaften schon häufig Gebrauch gemacht, denn bei steigender Lebenserwartung müssen sie länger Renten zahlen. Und die Versicherten mit Abschlägen rechnen. Je nach Verteilung der Überschüsse gibt es verschiedene Arten der Rentenzahlung. Es kann die konstante Rente gewählt werden, bei der die voraussichtlichen Überschüsse gleichmässig auf die Laufzeit verteilt werden. Bei einer dynamischen Verteilung steigt die Rente. Einige Versicherer bieten auch die nicht empfehlenswerte sinkende Rente an.
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