räumliche Konzentration oder Ansiedlung von Großhandels-, Einzelhandels- und Dienstleistungsunternehmen an einem Standort auf engstem Raum. Folgende Grundalternativen lassen sich differenzieren: eine gewachsene Standortagglomeration, gezielte Konzentration von Handelsbetrieben sowie Dienstleistern in innerstädtischen Geschäftszentren oder Citys, eine zentral geplante Standortagglomeration: z.B. Einkaufszentren. Die in geplanten Agglomerationen anzutreffenden Betriebe führen teilweise ergänzende Angebote, teilweise stehen sie untereinander in einem Wettbewerb. Eine absatzbedingte Agglomeration kann sowohl als branchengleiche als auch als branchenungleiche Agglomeration standortverbessernd wirken. Eine branchengleiche Agglomeration ist z.B. dann gegeben, wenn mehrere ähnlich strukturierte Einzelhan- delsbetriebe, wie z. B. Fachgeschäfte, meinem gewachsenen Geschäftszentrum (City oder Marktplatz) oder geplanten Einkaufszentrum (z.B. Shopping-Center) auf engstem Raum konzentriert sind. Nach der Art der in einer geplanten Standortagglomeration angesiedelten Unternehmen lassen sich unterscheiden: Gewerbezentrum: Industrie- und Handwerksbetriebe, Auslieferungslager, Großhandlungen, Handelsvertretungen; Trade Mart: Verkaufsniederlassungen, Musterräume oder Außenhandelsbüros der Industrie, des Großhandels und/ oder der Handelsvertreter einer Branche oder Branchengruppe; Großhandelszentrum: Großhandlungen; Handelsvertreterzentrum: Handelsvertreter bzw. Handelsmakler; Einkaufszentrum: Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe, z.T. auch Gastronomie; Fachmarktzentrum: Fachmärkte.
Literatur: Falk, B.; WolfJ., Handelsbetriebslehre, Landsberg a. L. 1986.
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