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Standortagglomeration

räumliche Konzentration oder Ansiedlung von Großhandels-, Einzelhandels- und Dienstleistungsunternehmen an einem Standort auf engstem Raum. Folgende Grundalternativen lassen sich dif­ferenzieren: eine gewachsene Standortagglomeration, gezielte Konzentration von Handelsbe­trieben sowie Dienstleistern in innerstäd­tischen Geschäftszentren oder Citys, eine zentral geplante Standortagglomera­tion: z.B. Einkaufszentren. Die in ge­planten Agglomerationen anzutreffenden Betriebe führen teilweise ergänzende An­gebote, teilweise stehen sie untereinander in einem Wettbewerb. Eine absatzbedingte Agglomeration kann sowohl als branchengleiche als auch als bran­chenungleiche Agglomeration standortver­bessernd wirken. Eine branchengleiche Ag­glomeration ist z.B. dann gegeben, wenn mehrere ähnlich strukturierte Einzelhan- delsbetriebe, wie z. B. Fachgeschäfte, mei­nem gewachsenen Geschäftszentrum (City oder Marktplatz) oder geplanten Einkaufs­zentrum (z.B. Shopping-Center) auf eng­stem Raum konzentriert sind. Nach der Art der in einer geplanten Standortagglomeration angesiedelten Un­ternehmen lassen sich unterscheiden: Gewerbezentrum: Industrie- und Hand­werksbetriebe, Auslieferungslager, Groß­handlungen, Handelsvertretungen;  Trade Mart: Verkaufsniederlassungen, Musterräume oder Außenhandelsbüros der Industrie, des Großhandels und/ oder der Handelsvertreter einer Branche oder Branchengruppe; Großhandelszentrum: Großhandlungen; Handelsvertreterzentrum: Handelsver­treter bzw. Handelsmakler;  Einkaufszentrum:       Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe, z.T. auch Gas­tronomie;  Fachmarktzentrum: Fachmärkte.

Literatur:  Falk, B.; WolfJ., Handelsbetriebslehre, Landsberg a. L. 1986.

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