Im Gegensatz zur Schadenversicherung wird in der Summenversicherung durch ein versichertes Ereignis eine vorher vertraglich vereinbarte Geldsumme fällig. Für die Bestimmung der Summe ist kein bestimmter messbarer Bedarf, sondern im Rahmen der Mindest- und Höchstversicherungssummen eine frei wählbare Höhe vereinbar. Für die Höhe der Auszahlung bei Eintritt eines versicherten Ereignisses können allerdings Art und vor allem Umfang des Ereignisses durchaus trotzdem eine Rolle spielen. Beispiel Berufsunfähigkeitsversicherung: Bei 50 Prozent Berufsunfähigkeit werden auch nur 50 Prozent der vereinbarten Summe fällig. Folgende Versicherungsarten werden als Summenversicherung abgeschlossen: Lebensversicherung, Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Tagegeldversicherung, Unfallversicherung.
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