Dessen Neufassung vom 26.03.2002 wurde im Bundesanzeiger Nr. 84 a vom 07.05.2002 - vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) - veröffentlicht. Das U. ist ein Hilfsmittel für die Prüfung, ob Güter von Exportkontrolllisten erfasst werden und damit der Exportkontrolle unterliegen. Der Grundsatz der freien Güterausfuhr aus dem deutschen Wirtschaftsgebiet wird in § 7 AWG außen- und sicherheitspolitischen Beschränkungen unterworfen. Es bestehen umfangreiche Genehmigungspflichten für „gelistete" Güter; nach der in der gesamten EU geltenden Güterliste für Dual-use-Güter und nach der nationalen Ausfuhrliste (AL). Jeder Exporteur hat vor jedem Export eine entsprechende Prüfung der Genehmigungspflicht vorzunehmen, da sonst strafbewehrte Verbote und Genehmigungspflichten verletzt werden könnten. Das U. erleichtert die technische Prüfung der Einstufung. Es geht von der Nummer des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik (WVZ-Nummer) aus und stellt ihr die entsprechende Position der Ausfuhrliste gegenüber. Die Anwendung des U. ersetzt aber nicht die eigenverantwortliche Prüfung der Gütereinstufung durch den Exporteur; denn das U. ist nur ein Hilfsmittel ohne rechtsverbindlichen Charakter.
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