Andere Bezeichnung für Überschussbeteiligung bei Lebensversicherungen. Diese entstehen durch die Anlage der Beiträge und durch weniger Todesfälle als bei der Beitragskalkulation angenommen wird. 90 Prozent und mehr vom Überschuss müssen die Gesellschaften als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben. Die wichtigsten Überschussverteilungssysteme sind das Bonussystem und die verzinsliche Ansammlung. Beim Bonussystem werden die jährlichen Überschussanteile als Einmalbeiträge für eine zusätzliche beitragsfreie Versicherung verwendet. Dadurch erhöht sich Jahr für Jahr die Versicherungsleistung im Todes- und Erlebensfall. Insbesondere der Todesfallschutz erhöht sich bereits frühzeitig. Bei der verzinslichen Ansammlung werden die jährlichen Überschussanteile dagegen beim Versicherungsunternehmen angespart und verzinst. Dieser angesparte Betrag zuzüglich der Zinsen und Zinseszinsen wird dann zusammen mit der Versicherungssumme ausbezahlt. Dies führt in der Regel zu einer höheren Erlebensfallleistung als beim Bonussystem.
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