Wechsel
Instrument des Zahlungsverkehrs, Wechsel. Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen (z. B. Hausbank des Ausstellers), eine bestimmte Geldsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt an den durch die Wechselurkunde als berechtigt Ausgewiesenen zu zahlen.
Bill of Exchange
Auch: Tratte. Normalfall des Wechsels: Der Wechselaussteller als Trassant weist durch ihn den Bezogenen - Trassant - an, an den Wechselnehmer -Remittent - die in der Wechselurkunde genannte Summe zu zahlen. Ggs.: Sola- (eigener)wechsel.
siehe Wechsel.
Gegensatz: Solawechsel oder Eigenwechsel. S. Wechsel.
siehe Wechsel.
Vorhergehender Fachbegriff: gezielte Auswahl | Nächster Fachbegriff: GfK
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|