rechtliche oder natürliche Person, Sachleistung, Dienstleistung oder Idee, die beworben werden soll (Werbung). Das Ausmaß ihrer Eignung als Werbeobjekt hängt von ihrer Werbereife ab. Diese wird von Faktoren bestimmt, die in der Marktsituation, dem Werbeobjekt selbst bzw. im Werbungtreibenden begründet sind: Existenz eines positiven Nachfragetrends: Ist bereits eine positive Grundhaltung der Zielpersonen gegenüber dem Werbeobjekt vorhanden, wird die werbliche Aufgabe wesentlich erleichtert. Negative Grundhaltungen der Zielpersonen können durch Werbung nur sehr schwer in positive umgewandelt werden. Möglichkeit der Differenzierung von Konkurrenzangeboten: Werbeobjekte, die sich in für die Präferenz der Zielpersonen bestimmenden Eigenschaften positiv von ihren Konkurrenten unterscheiden, sind einfacher zu bewerben als Werbeobjekte, die von den Zielpersonen als weitestgehend gleich mit konkurrierenden Angeboten angesehen werden. Bedeutung nicht unmittelbar einsichtiger Merkmale: Sind alle wesentlichen Eigenschaften eines Werbeobjekts für die Zielpersonen augenfällig, dann ist die Gestaltung der Werbebotschaft schwieriger als wenn wesentliche Merkmale für die Zielpersonen nicht unmittelbar einsichtig sind. Unter dieser Voraussetzung können nämlich stärkere Assoziationsketten gebildet werden. Existenz starker positiver Motive: Haben die Zielpersonen starke positive Motive in bezug auf die Art des Werbeobjekts im allgemeinen ist auch das spezifische Objekt reifer für den Einsatz der Werbung.
(5) Verfügbarkeit ausreichender finanzieller Mittel: Jede Werbekampagne benötigt ein Mindestmaß an finanziellen Mitteln, um erfolgreich sein zu können. Ist das für das Objekt ersetzbare Werbebudget zu gering, sollte vom Einsatz der Werbung zugunsten anderer Instrumente, wie z.B. der Verkaufsförderung, abgesehen werden.
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