Erscheinungsform von Verbraucher-Pro- motions, die entweder an den Erwerb eines bestimmten Angebotes oder an das Aufsuchen eines Ladengeschäftes (z.B. bei der Neueröffnung) gekoppelt sind oder kostenlos verteilt oder verlost werden. Ihr Ziel ist es, dem Verbraucher einen besonderen Anreiz für den Kauf eines Produktes bzw. einer Marke anzubieten, indem ein zusätzlicher Nutzen gewährt wird. Folgende Darreichungsformen von Zugaben können unterschiedenwerden’. freie Verteilung (Give-away, z.B. Kalender, Feuerzeuge etc.), On-Packs (die Zugabe wird zusätzlich am Produkt angebracht), In-Packs (die Zugabe befindet sich in der Verpackung), Decorator-Packs (die Verpackung selbst ist die Zugabe) und Near-Packs (die Zugabe wird in der Nähe der Originalware plaziert und kann kostenlos mitgenommen werden). Die Zugabe ist also vom Gegenstand des Kaufakts verschieden und hat die Wirkung eines zusätzlichen Kaufanreizes; Ziel ist eine Förderung des Absatzes. Als einschlägige rechtliche Regelung gilt die Zugabeverordnung.
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