Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Akzeptakkreditiv

Dokumentenakkreditiv

Auch: Remboursakkreditiv. Form des Akkreditivs, die dazu dient, dem Importeur eine Zahlungsfrist zu gewähren, während der er die Ware evtl. schon verkaufen und aus dem Erlös den von ihm akzeptierten Wechsel einlösen kann (Selfliquidating). Er erspart sich dadurch eine (meist teurere) Zwischenkreditaufnahme bei seiner Bank. Der Exporteur als Begünstigter kann verlangen, dass die von ihm auf den Importeur, die Akkreditiv- oder die Korrespondenzbank gezogene Tratte mit dem Akzept versehen an ihn retourniert wird (Erfüllung der Akkreditivbedingungen vorausgesetzt). Der Exporteur kann das Akzept seiner Bank zur Gutschrift per Verfalltag oder zur Diskontierung übergeben. Bei einem Akzeptakkreditiv laufen die Wechsel meist 60-180 Tage.

Form des Akkreditivs; hierbei erfolgt bei Vorlage der Dokumente (im Gegensatz zum Sicht-Akkreditiv) keine Zahlung, sondern die Akzeptierung des vom Exporteur auf die Bank gezogenen Wechsels. Der Wechsel kann zum Diskont weitergereicht werden.

Nachsicht-Akkreditiv

ist ein   Dokumentenakkreditiv bei dem entweder die akkreditiveröffnende Bank („Importeurbank”) oder eine andere von dieser beauftragte Bank (siehe   Remboursakkreditiv) das Akzept auf einem Wechsel (Tratte) des akkreditivbegünstigten Exporteurs leistet (Bankakzept) und bei Fälligkeit bezahlt. Akzeptakkreditive zählen zur Gruppe der   Nachsichtakkreditive.

, Akzeptierungsakkreditiv oder Wechselakkreditiv. Bei dieser Art von Dokumentenakkreditiv ist die eröffnende Bank (bei einem bestätigten Akkreditiv auch die bestätigende Bank) verpflichtet, bei Vorlage der vereinbarten Dokumente und Erfüllung der Akkreditivbedingungen eine vom Akkreditivbegünstigten (Exporteur) gezogene Tratte zu akzeptieren. Rembourakkreditiv, Negoziationsakkreditiv. Vgl. auch Zahlungsakkreditiv.

Vorhergehender Fachbegriff: Akzept-Akkreditiv | Nächster Fachbegriff: Akzeptantenwechsel



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Abgeleitete Güter | Zielgrößen-Änderungsrechnung (ZÄR) | Aktive Geldschöpfung

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon