Im Rechnungswesen wird unter Ertrag die bewertete Güterentstehung (auch außerhalb des erklärten Leistungserstellungsprogramms; Leistung) verstanden, die sowohl Einnahmen aus dem Verkauf von Fertigerzeugnissen als auch Bestandserhöhungen einschließt. Gegensatz Aufwand
Betriebswirtschaftlich: Ertrag ist das Ergebnis eines Produktionsprozesses, ausgedrückt im Wert der Arten und Mengen an Gütern und Dienstleistungen. Entgelt des Marktes für betriebliche Leistungen = Erlös oder Einnahmen. Für Zwecke der Leistungsrechnung sind zu unterscheiden:
a) betriebliche Erträge, die dem Wert der betrieblichen Leistungen entsprechen. Hierzu gehören auch betriebliche Nebenerträge wie z.B. Reststofferlöse;
b) betriebsfremde Erträge, die nicht aus betrieblichen Leistungen stammen, wie z.B. Währungsgewinne;
c) betriebliche ordentliche Erträge, die aus der regulären Betriebstätigkeit entstehen;
d) betriebliche außerordentliche Erträge, die nur einmalig oder aber sehr unregelmäßig anfallen, wie z.B. Buchgewinne aus der Veräußerung von Anlagengegenstände. Nur die betrieblichen Erträge (a) und c)] sind in die Leistungsrechnung zu übernehmen. Betriebliche Nebenerträge sind grundsätzlich als Kostengutschriften zu behandeln; stehen ihnen Kosten gegenüber, so kann eine besondere Kostenträgergruppe zur Erfassung dieser Kosten gebildet werden. Erträge und Einahmen oder bewertete Leistungen brauchen nicht übereinzustimmen. Geht die Einnahme dem Ertrag voraus, so ist sie als Schuld zu passivieren (z.B. erhaltene Anzahlungen, im voraus erhaltene Miete). Folgt die Einnahme dem Ertrag in der nächsten Periode, so ist ein entsprechender Betrag zu aktivieren (z.B. Forderungen an Kunden, noch zu erhaltende Miete). In der Finanzbuchhaltung werden Erträge auch als periodisierte Einnahmen bezeichnet. Gegensatz:
Aufwendungen.
Volkswirtschaftlich: Mengenmäßiger Gesamtertrag, der mit einem gegebenen Aufwand an Produktionsmitteln in einer bestimmten Zeiteinheit erzielt wird. Der Ertragszuwachs bei Vermehrung des Aufwands um eine Einheit wird als Grenzertrag bezeichnet (Faktorertrag).
Ertrag ist der für die Zwecke der Erfolgsermittlung erfaßte wertmäßige Zuwachs einer Periode, der in der Erfolgsrechnung den Aufwendungen gegenübergestellt wird. Der Ertrag wird für die Zwecke der Erfolgsrechnung in den Betriebsertrag oder Leistungsertrag oder Zweckertrag und in den neutralen Ertrag unterschieden. Der Betriebsertrag entspricht leistungsmäßig der Grundleistung. Er entsteht in Erfüllung des eigentlichen Unternehmungszieles. Der neutrale Ertrag fließt der Unternehmung dagegen aufgrund betriebsfremder und außerordentlicher Geschäftsvorfälle zu. Nach Eugen Schmalenbach lassen sich Ertrag und Leistung wie folgt schematisch abgrenzen:
Ertrag ist der in Geldeinheiten ausgedrückte Wertzuwachs, der während einer Abrechnungsperiode in einem Betrieb zu verzeichnen ist. Ertrag schlägt sich in einer Erhöhung des betrieblichen Nettovermögens nieder. Enrag ist die Positivkomponente, die hei der Ermittlung des handelsrechtlichen Gewinns zu berücksichtigen ist. Dabei wird ihm der Aufwand als Negativkomponente gegenübergestellt. Der Ertrag setzt sich aus dem Betriebsertrag und dem neutralen Ertrag zusammen. Der Betriebsertrag stehtunmittelbarem Zusammenhang mit der betrieblichen Leistungserstellung. Ist dieser Leistungszusammenhang nicht gegeben, spricht man von neu tralem Ertrag. Dabei ist zwischen beebsfremden Erträgen (Erträge aus Kapitalvermögen, Kursgewinne) und außergewöhnlichen Erträgen (Veräußerungsgewinne, Anlageverkäufe über dem Buchwert) zu unterscheiden. Siehe hierzu auch Rechnungswesen, Grundbegriffe des.
In der Gesundheitswirtschaft:
Gegenbegriff ist Aufwand. Allgemein bezeichnet Ertrag die einem Aufwand gegenüberstehende oder durch einen Aufwand erzielbare (Gegen-)Leistung.
Betriebswirtschaftlich bezeichnet Ertrag die in einer Zeitperiode für die Erbringung von Dienstleistungen oder die Erstellung von Gütern erzielten Einnahmen. Überschreitet der Ertrag den Aufwand, erzielt das betreffende Unternehmen Gewinn. Unterschreitet der Ertrag den Aufwand, wird ein Verlust erzielt.
Volkswirtschaftlich wird unter Ertrag die mit dem Einsatz von gegebenen Produktionsfaktoren erzeugte Menge an Gütern bezeichnet (auch Output genannt).
Als Ertrag wird aber auch der Zins- oder Mietertrag bezeichnet, der mit dem Einsatz von Kapital oder der Vermietung erzielt wird.
Im Gesundheitswesen wird mit dem Begriffspaar Aufwand und Ertrag häufig der Ressourceneinsatz (Aufwand) und das damit erzielte medizinische Ergebnis (Ertrag) gemeint.
1. Betrieblicher Ertrag: In Geld bewerteter Wertzugang einer Periode, der aus dem Prozess der betrieblichen Leistungserstellung und -Verwertung resultiert. Er schlägt sich in einer Erhöhung des betrieblichen Reinvermögens nieder. Besondere Probleme ergeben sich, wenn der Ertrag aus Wertzuwächsen (z.B. Bestandserhöhungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen) resultiert, also nicht auf pagatorischen Grössen beruht und daher durch Bilanzierungs- und Bewertungskriterien zu konkretisieren ist (z.B. Bewertung von Halbfabrikaten zu Teil- oder Vollkosten). 2. Handelsrechtlicher Ertrag: Positivkomponente, die bei der Ermittlung des handelsrechtlichen Jahresüberschusses zu berücksichtigen ist und der zur Erfolgsermittlung der Aufwand als Negativkomponente gegenübergestellt wird. Da der Vollständigkeitsgrundsatz (Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung und Bilanzierung) den Ansatz sämtlicher Erträge der Abrechnungsperiode erfordert, sind neben den Betriebserträgen daher auch die neutralen Erträge, die sich aus den periodenfremden (z.B. Aufwandsminderungen früherer Perioden), den betriebsfremden (z.B. Zinseinnahmen aus Wertpapieren) und den ausserordentlichen Erträgen (z.B. Anlagenverkäufe über Buchwert) zusammensetzen, auszuweisen. Der Begriff Ertrag ist vom Begriff der Leistung zu unterscheiden. So stellen neutrale Erträge keine Leistung dar. Da sie in keinem Zusammenhang mit der betrieblichen Leistungserstellung stehen, dürfen sie auch nicht in die Betriebsbuchführung übernommen werden. Betriebliche Erträge werden dagegen als Zweckertrag entweder unverändert (Grundleistung) oder mit einem anderen Wert (Andersleistung) in die interne Erfolgsrechnung übernommen. Kalkulatorische Leistungen, die nur in der Betriebsbuchführung angesetzt werden, bezeichnet man dagegen als Zusatzleistungen. 3.Volkswirtschaftlicher Ertrag: Ertragsgesetz. Literatur: Weber; H.-K., Untersuchungen zum betriebswirtschaftlichen Ertragsbegriff, in: Riebel, P., (Hrsg.), Beiträge zur betriebswirtschaftlichen Ertragslehre, Opladen 1971, S. 11 ff.
(1) Erträge sind zum Zweck der Ermittlung des externen (handelsrechtlichen) Erfolgs periodisierte Einnahmen.
(2) Ertrag ist jede Eigenkapitalerhöhung, die nicht Kapitaleinzahlung darstellt.
(3) Ertrag ist jede Erhöhung des Reinvermögens.
Anwendung:
Ertrag gehört zu den Grundbegriffen des Rechnungswesens (Abgrenzung) und wird zur Ermittlung des externen (handelsrechtlichen) Gewinns verwendet. Es gilt:
externer Gewinn = Ertrag - Aufwand.
Hinweis:
Eine Kreditaufnahme erbringt keinen Ertrag, weil neben dem Vermögen auch die Schulden steigen (Bilanzverlängerung), so daß das Eigenkapital unverändert bleibt.
Auch die Eintreibung von Außenständen bringt keinen Erträge, weil dem Kassenzugang ein Forderungsabgang gegenübersteht (Aktivtausch), so daß das Eigenkapital unberührt bleibt.
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