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Maastrichter Abkommen

Als Maastrichter Abkommen werden die auf dem EG-Gipfel in Maastricht am 9710. Dezember 1991 gefassten Beschlüsse zur Bildung der EU unter Fortschreibung des EWG-Vertrages sowie zur stufenweisen Errichtung einer Europäischen Währungsunion mit einer gemeinsamen Europäischen Währung (Euro) am 1. Januar 1999 bezeichnet. Zu den wesentlichen Neuerungen des Vertrages zählen neben der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie neue Kompetenzen der Gemeinschaft zur Stärkung der demokratischen Legitimität der europäischen Institutionen im Sinne einer Zusammenarbeit in der Innen- und Rechtspolitik (ZIJP) (vgl. Brandstetter, 1996, S. 189; Läufer, 1998, S. 7). Durch das Maastrichter Abkommen wurden die drei Säulen der Zusammenarbeit (EU, GASP, ZIJP) der EU-Mitgliedstaaten definiert, die auch im Vertrag von Amsterdam 1997 wieder aufgegriffen wurden. Die Beschlüsse des Europäischen Rates knüpften an die erste Stufe der Währungsintegration an, die sich ab Juli 1990 mit der Liberalisierung des Kapitaltransfers sowie mit verstärkter wirtschaftspolitischer Abstimmung der Regierungen (Vorlage von so genannten Konvergenzprogrammen) und der Teilnahme von 10 Staaten am EWS vollzog. Entsprechend des Delor-Plans ist das Maastrichter Abkommen die zweite von drei Stufen zur Realisierung der EWWU (vgl. Brandstetter, 1996, S. 131).

Im Maastrichter Abkommen wurde, wie bei der Schaffung des EWS, die Annahme verworfen, dass eine vollendete Wirtschaftsunion Voraussetzung für eine Währungsunion sei. Im Gegensatz zu Stu-fenkonzepten der Integration (Koopera-tions- und Integrationsformen) hat sich die politische Auffassung durchgesetzt, dass die ökonomische (und politische) Integration durch die monetäre Integration vorangetrieben werden wird. Die Beschlüsse beziehen sich zunächst auf die Schaffung eines Europäischen Währungsinstituts (EWI), welches

- die Europäische Währungseinheit weiter entwickeln

- freiwillig übertragene Währungsreserven der nationalen Notenbanken verwalten und

- allgemein die Voraussetzungen für die Schaffung einer Europäischen Zentralbank nach dem Modell der Deutschen Bundesbank fördern soll (vgl. Läufer, 1998, S. 61 ff.; Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 1994, S. 61ff.). Die Verantwortung für die Geld- und Währungspolitik verbleibt in dieser Stufe noch bei den nationalen Zentralbanken, die jedoch die Bandbreite der Wechselkurse verringern und Leitkursänderungen nur noch in Ausnahmefällen vornehmen sollen.

In einer dritten Stufe (Endstufe) wird die monetäre Integration mit gemeinsamer Währung und einer gemeinsamen Geld-und Währungspolitik vollzogen. Das zu gründende Europäische System der Zentralbanken (ESZB, Artikel 2 des oben genannten Protokolls), besteht aus den nationalen Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank.

Der Eintritt in diese Endstufe ist an die Erfüllung bestimmter wirtschafts- und finanzpolitischer Kriterien (so genannter Konvergenzkriterien, gemäß des Protokolls über dieselben, nach Artikel 109j des Vertrages zur Gründung der EG) gebunden (vgl, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 1994, S. 75; Läufer, 1998, S. 75):

- Die Inflationsrate (gemessen am Verbraucherpreisindex) soll nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte höher sein als der Durchschnitt der drei stabilsten EU-Länder.

- Das Haushaltsdefizit (Neuverschuldung) soll drei Prozent des BSP nicht überschreiten; dabei soll die gesamte öffentliche Verschuldung höchstens 60 % des BSP betragen.

- Die nationale Währung soll sich mindestens zwei Jahre vor dem Eintritt in die Währungsunion ohne Abwertung innerhalb der Bandbreiten des EWS bewegen.

- Die nationalen Zinssätze sollen sich angeglichen haben, d.h. das langfristige Zinsniveau soll mindestens ein Jahr lang nicht um mehr als zwei Prozentpunkte höher liegen als in den drei stabilsten Staaten. An die Realisierung der Europäischen Währungsunion werden vielfache positive Erwartungen geknüpft, zugleich aber noch zu lösende Probleme diskutiert. Die positiven Erwartungen (vgl. Altmann, 1993, S. 239L; Läufer, 1994, S. 28ff.) sind:

- Beseitigung von Unsicherheit und damit auch Wegfall von Kurssicherungskosten und Transaktionskosten bei Währungsan- und -verkauf durch den Wegfall der Währungsschwankungen

- eine Beruhigung der Geld- und Kapitalmärkte, weil Spekulationen bezüglich interner Wechselkursveränderungen unbedeutend werden

- verbesserte Spar- und Investitionsbedingungen auf Grund eines freien Kapitalmarktes

- ein intensiver Wettbewerb zwischen den nationalen Banken und den Währungen, woraus sich eine Annäherung der nationalen Geld- und Finanzpolitiken in Richtung auf größere Stabilität ergibt

- Sicherung der Preisniveaustabilität für den gesamten EU-Bereich durch eine Europäische Zentralbank (Autonomie vorausgesetzt) im Vergleich zu einer Vielzahl nationaler Zentralbanken.

Probleme werden bei der konkreten Festlegung bestimmter, besonders kritischer Bereiche wie der Angleichung der Stabilitätspolitik, den notwendigen Anstrengungen ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht zu erzielen und der Einigung auf gemeinschaftlich abgestimmte und kontrollierbare Regelungen zur Haushaltsfinanzierung erwartet. Die Angleichung der Inflationsraten auf niedrigem Niveau stellte insbesondere für Länder mit den höchsten Teuerungsraten, wie Irland (4,6 %), Luxemburg (4,3 %) und Spanien (4,0 %), ein Problem dar. Die niedrigsten Raten hatten das Vereinigte Königreich (0,9 %), Schweden (1,3 %) und Frankreich (1,7 %) zu verzeichnen. Deutschland lag mit 2,3 % knapp unter dem Durchschnitt (Stand: Dezember 2000). Das Kriterium der jährlichen Neuverschuldung haben alle Staaten eingehalten. Finnland, Irland und Luxemburg haben sogar Überschüsse erzielt. Die Leistungsbilanzsalden bewegen sich auf Grund unterschiedlicher Wirtschaftsstrukturen und internationaler Wettbewerbsfähigkeiten in einer Spanne zwischen 0,9 % und 3 % (Stand: Mai 1998). Besonders problematisch wird ein Konsens über die Höhe der Staatsverschuldung beurteilt, zumal auf bindende Leitlinien verzichtet wird und in einzelnen Ländern die Staatverschuldung über 120 % (Belgien, Italien) bzw. unter 60 % (Luxemburg, Finnland, Frankreich) lag (Stand: Mai 1998). Zur Verbesserung dieser wirtschaftspolitischen Konvergenzen wurden die Kooperationen des Rates der Wirtschafts- und Finanzminister und des Ausschusses der Zentralbank-Gouverneure verstärkt. Der Ausschuss wird von einem neu eingerichteten wissenschaftlichen Sekretariat mit Sitz in der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) unterstützt. Hierdurch sollen die wirtschaftspolitischen Ziele, Instrumente und Konzepte sowie die geldpolitischen Zielvorstellungen vereinheitlicht und koordiniert werden.

Da nicht alle Staaten die Konvergenzkriterien gleichermaßen erfüllt haben, wird sich Europa zukünftig mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten entwickeln. Die Kern-EU, die aus den Teilnehmerstaaten der EWWU (Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Spanien, Portugal, Italien, Österreich, Irland, Finnland) besteht, folgt eine zweite Gruppe von derzeitigen EU-Mitgliedsländern, die der Währungsunion möglicherweise zu einem späteren Zeitpunkt angehören wird. Die dritte Gruppe wird aus zukünftigen EU-Mitgliedsländern bestehen, mit den seit 1998 Beitrittsverhandlungen geführt werden (z.B. mit den Mitgliedern der CEFTA). Mit einer vierten Gruppe wird wahrscheinlich zu einem späteren Zeit1 punkt verhandelt (z.B. zukünftige Mitglieder der CEFTA). Schließlich existiert noch eine fünfte Gruppe, die kein »Europa-Abkommen« mit der EU hat, sondern nur Sonderverträge, z.B. die Länder der EFTA (vgl. Koch, 1998b, S. 151ff.).

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