Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Anlagenspiegel

(auch Anlagegitter genannt): Alle Kapitalgesellschaften und publizitätspflichtigen Nichtkapitalgesellschaften müssen einen Bewegungsnachweis für alle Positionen des Anlagevermögens und die Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs ausweisen. Dies kann entweder in der Bilanz oder im Anhang erfolgen.

Im einzelnen sind folgende Angaben zu machen: ursprüngliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, Zugänge, Abgänge, Umbuchungen, kumulierte Zuschreibungen, Zuschreibungen des Geschäftsjahres, kumulierte Abschreibungen, Abschreibungen des Geschäftsjahres, Restbuchwert am Ende des Geschäftsjahres und Restbuchwert am Ende des Vorjahres.

In der Bilanz der AG ist das Anlagevermögen nicht nur vertikal zugliedern (§ 151 Abs. 1 AktG 1965:Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte, Finanzanlagen mit den dortgenannten Untergruppen), sondernauch horizontal (§ 152 Abs. 1 AktG1965). Die Kombination vertikaler und horizontaler Gliederung wird alsAnlagenspiegel bezeichnet und weist für die einzelnen Posten des Anlagevermögensaus: den Vortrag aus dem Vorjahr, Zu und Abgänge bzw. Umbuchungen, Zu und Abschreibungen sowie den sich aus diesen Beträgen ergebenden Endbestand. Sonderposten des Anlagevermögenswie ein derivativer Geschäftswert, einVerschmelzungsmehrwert sowie Kosten der ersten Ingangsetzung desGeschäftsbetriebs sind, wenn sie aktiviert werden, in der gleichen Weise zugliedern. Für jeden einzelnen Bilanzposten muß der Ausweis im Anlagenspiegel gesondert erfolgen.

Vorhergehender Fachbegriff: Anlagenrechnung | Nächster Fachbegriff: Anlagenstatistik



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Kapitalanalyse | Segmentzusammenlegung | Traditionspapiere

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon