ergänzt als Teil der Betriebsstatistik die aus der Bilanz ersichtliche Darstellung des Anlagevermögens, indem sie die dort aufgezeichneten Anlagenobjekte nach unterschiedlichen Gesichtspunkten gliedert, zusammenfasst und die Bewegungen im Anlagevermögen einschl. der Abschreibung statistisch auswertet. Ein besonderes Problem der Anlagenstatistik besteht darin, die beträchtlichen Schwankungen der Beschaffungs- und Herstellungskosten von Anlagegütern zu eliminieren, um so zu vergleichbaren Aussagen zu gelangen. Dies erfolgt durch die Errechnung von Wiederbeschaffungswerten mit Hilfe von Preisindizes. Als Wiederbeschaffungswert eines Anlagegutes gilt der Wert eines vergleichbaren Anlagegutes unter gegenwärtigen Marktverhältnissen, ohne Rücksicht darauf, ob es beim Ausscheiden durch ein leistungsfähigeres oder wirtschaftlicheres Anlagengut ersetzt würde. Die Wiederbeschaffungswerte sind Grundlage für die Ermittlung angemessener kalkulatorischer Abschreibungen sowie für den preisbereinigten Vergleich des Investitionsvolumens verschiedener Zeiträume. Zur Ermittlung der Wiederbeschaffungswerte werden die Anschaffungswerte mittels entsprechenden, meist aus Statistischen Jahrbüchern entnommenen, Preisindizes korrigiert. Die Anlagenintensität wird ermittelt aus dem Anlagevermögen, bezogen auf das Gesamtkapital, die Anlagenstruktur aus der jeweiligen Anlagenart (z.B. Gebäude, Maschinen, Werkzeuge), bezogen auf das gesamte Anlagevermögen.
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