1. allg. Agio
2. Kennzahl innerhalb der Optionsschein-Bewertung. Es gibt bei einem Call-Optionsschein (Put-Optionsschein) an, um wieviel Prozent teurer der Erwerb (Verkauf) des Basisobjekts durch Kauf des Optionsrechts und seine sofortige Ausübung gegenüber dem direkten Erwerb (Verkauf) des Basiswerts ist.
Aufgeld ist der Betrag, um den der Preis oder Kurs eines Wertpapiers oder Kredits seinen Nennwert übersteigt; häufig spricht man von Agio.
Surcharge
Agio bei der Anleiheemission. Allgemein ein Mehrpreis, z.B. bei Optionsscheinen. Dort dient es zum Ausgleich der besonderen Wertentwicklungschancen, der Hebelwirkung. Wird das Aufgeld für einen Optionsschein in einem Prozentsatz auf ein Jahr der Restlaufzeit ausgedrückt, sind solche Scheine leichter vergleichbar. Man spricht dann vom Aufgeld pro Jahr oder von der indikativen Prämie. Bei Edelmetallmünzen ist das Aufgeld die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem reinen, ungemünzten, Wert des in der Münze enthaltenen Feingoldes.
Agio
Agio
Agio.
Agio
siehe Agio.
Auch Optionsprämie genannt. Das Aufgeld gibt an, um wie viel Prozent der Kauf (Call) bzw. Verkauf (Put) eines Basiswertes über den Optionsschein teurer ist als der direkte Erwerb am Cassa-Markt.
Siehe auch: Optionsschein, Prämiengeschäft
oder Agio. Aufschlag auf den Preis/Kurs eines Wertpapiers oder einer Devise/Geldsorte. Wird meist in Prozent des Nennwertes ausgedrückt. So führt z. B. eine Überpariemission von Wertpapieren zu einer Reduzierung der Effektivverzinsung. Gegensatz: Abgeld oder Disagio.
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