Wird ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im gegenseitigen Einvernehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt außer Kraft gesetzt, so liegt ein arbeitsrechtlicher Aufhebungsvertrag vor. Arbeitgeber und Arbeitnehmer verzichten hierbei auf alle gegenseitig bestehenden Rechte und Pflichten aus einem auf Vertragsfreiheit (§ 305 BGB) beruhenden Arbeitsvertrag. I. d. R. wird bei einem Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber eine Abfindungszahlung geleistet.
betriebliche Beschäftigungspolitik
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