Ausschließlichkeitsbindungen sind vertragliche Vertriebsvereinbarungen zwischen einem Hersteller und einem oder mehreren Handelsunternehmen, die die Handelsunternehmen darin beschränken, bestimmte Waren von anderen Herstellern zu beziehen. Als Beispiel sind Bierlieferungsverträge oder die Bezugsbindung für die Original-Ersatzteillieferung der Automobilhersteller zu erwähnen (vgl. Tietz, 1993a, S. 271).
Ausschließlichkeitsbindungen sind Abschlußbindungen und beschränken den Abnehmer darin, andere Waren oder gewerbliche Leistungen von Dritten zu beziehen oder an Dritte abzugeben. Diese Art von Verträgen ist z. B. häufig in der Automobilbranche als Bezugsbindung für die Original-Ersatz- teile des Herstellers und in der Getränkebranche als Bierlieferungsvertrag anzutreffen.
Siehe auch Vertragshandel , Kontraktmarketing .
Siehe Ausschließlichkeitsklausel, Vertriebsbindung
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