Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)



Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) liegen den meisten Verträgen mit privaten Versicherern zugrunde. Sie regeln die vertraglichen Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und des Versicherers, ggf. ergänzt durch besondere Versicherungsbedingungen. Ferner enthalten sie eine Produktbeschreibung.

Von internationalen Fachverbänden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen und der nationalen Usancen zusammengefaßte allgemeine Rahmenbedingungen für Versicherungsverträge. Von Bedeutung sind vor allem:
Allgemeine Deutsche Binnentransport-Versicherungsbedingungen (ADB);
Allgemeine Deutsche Seeversicherungsbedingungen (ADS);
Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp).
Im internationalen Vertragsrecht ist wegen der unterschiedlichen Rechtsordnungen und Usancen bei der Anwendung darauf zu achten, ob in Verträgen besondere Einzelvereinbarungen aufgenommen wurden, die unter Umständen mit dem nationalen Recht kollidieren.



(AVB) Das sind Regeln für die vertraglichen Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und Versicherers, gegebenenfalls ergänzt durch besondere Versicherungsbedingungen. Sie legen Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes fest. Die AVB gehören zum Geschäftsplan des Versicherers und brauchen seit Jahresmitte 1994 nicht mehr vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) genehmigt zu sein.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Abk. f. Allgemeine Versicherungsbedingungen.

Steht für Allgemeine Versicherungsbedingungen. Das sind Regeln für die vertraglichen Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und Versicherers, gegebenenfalls ergänzt durch besondere Versicherungsbedingungen. Sie legen Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes fest. Die AVB gehören zum Geschäftsplan des Versicherers und brauchen seit Jahresmitte 1994 nicht mehr vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) genehmigt zu sein.

Vorhergehender Fachbegriff: Allgemeine Versicherungsbedingungen | Nächster Fachbegriff: Allgemeine Zollordnung



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : WGA | Marketingtaktik | Arrival Notice

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon