Die Beitragstheorie geht davon aus, daß die Arbeitnehmer die von der Unternehmung erhaltenen Anreize mit den Beiträgen vergleichen und bewerten, die sie an die Unternehmung leisten. Das Ergebnis dieser Bewertung bestimmt nicht nur ihre Verhaltensweise bzw. Motivation, sondern beeinflußt auch ihre Entscheidungen über den Abschluß oder die Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
Vorhergehender Fachbegriff: Beitragssicherheit | Nächster Fachbegriff: Beitragsverrechnung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|