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berufliche Weiterbildungsförderung

Im Rahmen der Arbeitsförderung fördert die Bundesanstalt für Arbeit (BA) Massnahmen der beruflichen Fortbildung und Umschulung, vor allem zur beruflichen Wiedereingliederung von Arbeitslosen sowie zur Erleichterung von beruflicher Mobilität. Unter gesamtwirtschaftlichem Aspekt soll damit qualifikatorischen Diskrepanzen zwischen Arbeitskräfteangebot und -nachfrage entgegengewirkt werden und dadurch auf der einen Seite strukturelle Arbeitslosigkeit und auf der anderen Seite Fachkräftemangel vermieden oder verringert werden. Im Rahmen der individuellen Förderung überimmt die BA ganz oder teilweise die Ausbildungskosten (Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten usw.) und gewährt evtl. auch als Lohnersatzleistung, insb. bei ganztägigem Unterricht, ein Unterhaltsgeld. Das Ausmass der Förderung ist dabei höher, wenn die Teilnahme an einer Bildungsmassnahme notwendig ist, um drohende oder bereits eingetretene Arbeitslosigkeit zu überwinden oder um überhaupt eine berufliche Qualifikation zu erwerben ("notwendige Förderung" gem. § 44 Abs. 2 AFG), als bei lediglich "zweckmässiger Förderung", z.B. zum beruflichen Aufstieg. Bei "notwendiger Förderung" beträgt das Unterhaltsgeld für Empfänger mit familiären Unterhaltsverpflichtungen 73%, für Empfänger ohne Unterhaltsverpflichtungen 65% des letzten Nettoarbeitsentgelts. Die Gewährung setzt i.d.R. eine vorherige, mindestens zweijährige beitragspflichtige Beschäftigung voraus. Bei lediglich zweckmässiger Förderung kann die BA ein Unterhaltsgeld auf Darlehensbasis in Höhe von 58% des letzten Nettoarbeitsentgelts gewähren (Stand 1991). Für Weiterbildung in der Form einer betrieblichen Einarbeitung besteht die Förderung in einem Einarbeitungszuschuss für den Arbeitgeber. Neben dieser individuellen Förderung kann die BA als institutioneile Förderung auch Zuschüsse und Darlehen für den Aufbau, die Erweiterung und die Ausstattung von Bildungseinrichtungen gewähren. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung wurde im Zuge der "Qualifizierungsoffensive" ab 1983 stark ausgeweitet, so dass die dafür eingesetzten jährlichen Ausgaben von rund 3 Mrd. DM im Jahr 1983 (306000 Eintritte in geförderte Bildungsmassnahmen) auf rund 6 Mrd. DM im Jahr 1988 (566000 Eintritte) Zunahmen. Während seit 1988 für das Gebiet der alten Bundesländer eine Konsolidierung angestrebt wird, ist ab 1991 für die neuen Bundesländer zur Bewältigung der dortigen Arbeitsmarktprobleme eine starke Ausweitung vorgesehen. Für 1991 wurden für dieses Gebiet Mittel in Höhe von rund 7 Mrd. DM bereitgestellt, mit denen etwa 700000 Eintritte in geförderte Bildungsmassnahmen erreicht werden sollten.        

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