Beim Bewertungsvorgang kommt es darauf an, für welche Zwecke eine Bewertung vorgenommen wird. Hierbei kommen folgende Anwendungsgebiete der Bewertung in Betracht.
1. Die Bewertung in der Erfolgsrechnung; sie hat den Zweck, den richtigen bzw. bei Bilanzpolitik den gewünschten Periodengewinn zu ermitteln.
2. Bewertung in der Vorkalkulation; mit ihrer Hilfe soll beispielsweise ein Angebotspreis auf der Basis von Plankosten ermittelt werden.
3. Bewertung in der Nachkalkulation; ihr Zweck ist es, mit Hilfe des Marktzeitwertes die Wertansätze der Vorkalkulation zu überprüfen.
4. Zweck der steuerlichen Bewertung ist es, gemäß den Steuergesetzen die richtigen Wertansätze zu bestimmen, die dann als Steuerbemessungsgrundlage verwendet werden.
Als Sondergebiete der Bewertung erweisen sich die betrieblichen Wertansätze mit Normcharakter (Normkosten, Verrechnungspreisarten, Plankosten), die Bewertung mit Hilfe von Wertziffern (Arbeitsbewertung, Produkt- und Anlageanalyse) und die Bewertung von Unternehmen als Ganzes.
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