Ende der 60er Jahre insb. von der SPD entwickelte Konzeption zur
Orientierung und Koordinierung einer die Gesamtwirtschaft umfassenden Strukturpolitik,
in der dem Staat eine führende Rolle zugewiesen wird. Der Bundesentwicklungsplan
soll dazu dienen, staatliche Entscheidungen im Hinblick auf die Durchsetzung
der gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Oberziele bewußt zu treffen und
zwischen staatlichen Instanzen sowie zwischen diesen und den Privaten zu
koordinieren. Der auf einen Planungshorizont von 15 Jahren ausgelegte Plan
steckt die regionalen und sektoralen Entwicklungsziele ab, in deren Rahmen die
Bundesländer Entscheidungen über spezielle Ziele treffen können.
Das
wesentliche Element bildet die Koordination der Infrastrukturpolitik, die
zwischen den Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden) institutioneil
z.B. durch einen "Strukturrat der öffentlichen Hand" erfolgen soll. Die
geplanten Infrastrukturinvestitionen sind sodann mit dem privaten Sektor zu
koordinieren, indem Vertreter von Gewerkschaften und Unternehmensverbänden in
einem gesonderten Koordinationsgremium (z.B. "Wirtschafts- und Sozialrat")
ihre Vorstellungen über die zukünftige Sturkturentwicklung einbringen. Durch
diesen Abstimmungsprozeß soll die einseitige Ausrichtung öffentlicher
Investitionen an privatwirtschaftliche Aktivitäten aufgehoben
werden; denn den Privaten werden
mit den langfristig geplanten Infrastrukturinvestitionen wichtige Daten für
ihre Investitionsentscheidungen vorgegeben indikative Investitionslenkung).
Die anzustrebende Verbindlichkeit dieser staatlichen Strukturplanung für den
privatwirtschaftlichen Bereich durch detaillierte staatliche Zielsetzungen
oder Investitionsgebote und -verböte ist umstritten.
Literatur: Jochimsen, R., Für einen Bundesentwicklungsplan, in: Neue
Gesellschaft, 16. Jg. (1969), S. 237ff. Fischer, R W, Konzept für eine aktive Strukturpolitik -
Überlegungen zur Fortentwicklung des strukturpolitischen Instrumentariums, in:
WSI, 29. Jg. (1976), S. 706 ff.
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