1. Gremium zur Beratung struktur- und industriepolitischer Fragen als Instrument der Investitionslenkung mit dem Ziel einer besseren Koordination von staatlicher Industriepolitik und privater Unternehmensplanung. In der Diskussion um die Investitionslenkung wurden Strukturräte verschiedener Art und Zusammensetzung vorgeschlagen, z. B. "Strukturrat der öffentlichen Hand" als gemeinsames Gremium von Konjunktur- und Finanzplanungsrat, "Strukturrat der sozialen Gruppen" mit dem Ziel eines Ausgleichs der beteiligten Gruppen untereinander, Unterausschüsse des Strukturrates zur Erörterung branchenspezifischer Probleme statt gesonderter —Branchenausschüsse. Den Räten sollten Stellungnahme-, Anhörungs- und Vorschlagsrechte zu industriepolitischen Fragen, nicht jedoch das Recht zur Gesetzesinitiative zuerkannt werden. 2. Für die Strukturpolitik wurde mehrfach angeregt, einen Strukturrat im Sinne eines Sachverständigenrates zur Begutachtung der strukturellen Entwicklung in Analogie zum Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung einzurichten. Dieser Vorschlag hat sich jedoch nicht durchsetzen können; stattdessen wurde 1976 die Strukturberichterstattung eingeführt.
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