Das Durchschnittsprinzip gehört zu den Kostenverteilungsprinzipien und verteilt die Gemeinkosten mittels Division gleichmäßig auf die Leistungseinheiten. Es stellt ein Ersatzprinzip des Kostenverursachungsprinzips dar. Können einige Kosten bei der Vollkostenrechnung nicht nach dem Verursachungsprinzip auf die Kostenträger aus Wirtschaftlichkeitserwägungen verrechnet werden, so erfolgt die Zurechnung nach dem Durchschnittsprinzip. Dabei werden beschäftigungsunabhängige Kosten durch die Anzahl der Produkteinheiten dividiert und auf die Produktionseinheiten verteilt. Diese Vorgehensweise entspricht zwar nicht dem Verursachungsprinzip, es lassen sich aber Mittel-Zweck-Beziehungen feststellen.
Problem: Im Falle der Einproduktunternehmung teilt man die Gesamtkosten durch die Gesamtheit der Leistungseinheiten; im Falle der Mehrproduktunternehmung ist eine Gemeinkostenverteilung auf die Kostenträger mittels Schlüsselung vorzunehmen (Gemeinkostenschlüsselung).
Andere Kostenverteilungsprinzipien sind: Tragfähigkeitsprinzip und Verursachungsprinzip. Letzteres sollte nach Möglichkeit angewendet werden.
Siehe Kostenrechnungsprinzipien
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