Im internationalen Geschäft haben sich im Zusammenhang mit Dokumenten-Akkreditiven komplexe Verfahren für am Akkreditiv selbst nicht beteiligte Banken entfaltet, die Akkreditiv-Zahlstellen Rembourse für deren Zahlungen unter dem Akkreditiv einer anderen Bank an die Begünstigten leisten. Hierdurch ist ein Regelungsbedarf entstanden. Eine Arbeitsgruppe der Bankenkommission der Internationalen Handelskammer (ICC) hat deshalb unter Einbeziehung der ICC-Landesgruppen sowie von Bankenorganisationen aus aller Welt erstmals Richtlinien für Rembourse erarbeitet und in der ICC-Publikation 525 (1996) veröffentlicht. Sie dokumentieren die derzeit übliche Praxis beim Rembours zwischen Banken und sind so abgefaßt, daß alle an einem Rembours Beteiligten ein gemeinsames Verständnis zu diesem Geschäft entwik-keln können. Sie haben den Charakter von allgemeinen Geschäftsbedingungen und gelten, soweit sie in den Text der Remboursermächtigung einbezogen sind und in dieser nicht ausdrücklich etwas anderes vorgeschrieben ist. Sie sollen den Bestimmungen der ERA 500 weder vorgehen, noch diese ändern. Sie enthalten allgemeine Regeln und Begriffsbestimmungen zu Remboursen, Regeln zu Haftung und Verantwortlichkeiten, Formen und Anzeigen von Ermächtigungen, Änderungen und Anforderungen usw.
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