Als Entgeltersatzleistungen bezeichnet man alle Leistungen der Arbeitsämter, die an Stelle (als Ersatz) eines regulären Arbeitseinkommens gelten. Zu diesen Entgeltersatzleistungen gehören einmal das Arbeitslosengeld und die Arbeitslosenhilfe. Desweiteren zählt dazu das sogenannte Teilarbeitslosengeld, das man unter bestimmten Voraussetzungen erhalten kann, wenn man eine von mehreren Versicherungspflichtigen Beschäftigungen verliert. Auch das Anschlußunterhaltsgeld ist eine Entgeltersatzleistung. Es kann gezahlt werden, wenn ein Arbeitnehmer nach einer Weiterbildungsmaßnahme nicht sofort eine Arbeit aufnehmen kann. Mit dem Anschlußunterhaltsgeld soll die Zeit der Arbeitssuche überbrückt werden. Es wird genau so bemessen wie das Arbeitslosengeld. Zu den Entgeltersatzleistungen zählen des weiteren das Kurzarbeitergeld und das Insolvenzgeld.
Nicht zu den Entgeltersatzleistungen zählt die Sozialhilfe. Deshalb erhalten Sozialhilfeempfänger auch kein Krankengeld, während beim Erhalt von Entgeltersatzleistungen ein Krankengeldanspruch besteht.
Vorhergehender Fachbegriff: Entgeltdifferenzierung | Nächster Fachbegriff: Entgeltfortzahlung
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|