Unter einer freiwilligen Abschlußprüfung wird jede Abschlußprüfung verstanden, die nicht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung (Pflichtprüfungen, periodische, aperiodische) durchgeführt wird. Es kann sich somit um Prüfungen aufgrund freiwilliger Entscheidung der Unternehmensleitung bzw. der Gesellschafterversammlung oder aber um Abschlußprüfungen handeln, die aufgrund einschlägiger Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder eines Kreditvertrags vorzunehmen sind. Die Durchführung freiwilliger Abschlußprüfungen ist nicht an eine bestimmte Berufsqualifikation oder den Nachweis der Unabhängigkeit des Prüfers gebunden. Im allgemeinen werden jedoch Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit freiwilligen Abschlußprüfungen beauftragt. Zahlreiche nicht prüfungspflichtige mittlere oder größere Unternehmen unterwerfen sich einer freiwilligen Abschlußprüfung. Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften führen normalerweise freiwillige Abschlußprüfungen nur durch, wenn sie nach Art und Umfang einer aktienrechtlichen Pflichtprüfung entsprechen. Nur in diesem Fall kann auch, wenn die Voraussetzungen im übrigen vorliegen, ein Prüfungsvermerk erteilt werden, der dem aktienrechtlichen Fremdfinanzierung Bestätigungsvermerk nachgebildet ist. wird nur eine gegenüber der ak tienrechtlichen Pflichtprüfung einge schränkte Abschlußprüfung durchge führt, kann nur eine Bescheinigung erteilt werden, aus der sich die Ein schränkung des Prüfungsumfangs er geben muß.
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