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Freiwillige Arbeitslosigkeit

Nichtkonjunkturelle Arbeitslosigkeit setzt sich zusammen aus friktioneller Sucharbeitslosigkeit (Arbeiter kündigen und brauchen Zeit, eine neue Arbeitsstelle zu finden bzw. sie zu besetzen), Mismatch-Arbeitslosigkeit (Arbeitsangebotsprofile passen z.B. nicht zu den angebotenen Stellen) und klassischer Arbeitslosigkeit (bedingt durch Reallöhne, die bewusst oberhalb des Schnittpunkts von Arbeitsangebot und –nachfrage bei funktionierendem Wettbewerb gehalten werden).

Diese Typen von Arbeitslosigkeit werden in der Literatur häufig mit folgenden Begründungen als „freiwillig“ gekennzeichnet:

(1) Die gesamte friktionelle Arbeitslosigkeit sei freiwillig, da die Betroffenen freiwillig arbeitslos seien, während sie einen genau auf ihre Fähigkeiten und Wünsche passenden Arbeitsplatz suchen.
(2) Die Mismatch-Arbeitslosigkeit, die aus Profildiskrepanzen zwischen Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage resultiert, sei freiwillig, da auf einem funktionierenden Arbeitsmarkt — außer im Falle eines Nachfrageschocks — immer offene Stellen entstehen, auf denen ein „Jedermann“- Job für einfache Routinetätigkeiten angenommen werden könnte.
(3) Auch die gesamte reallohnbedingte Arbeitslosigkeit sei freiwillig, da die Arbeitnehmer — wenn auch nicht individuell, so doch kollektiv — dafür verantwortlich seien, dass von Gewerkschaften Löhne oberhalb der markträumenden „Preise für Arbeit“ ausgehandelt werden. Grafisch lassen sich die Zusammenhänge in einem gesamtwirtschaftlichen Arbeitsmarktmodell erfassen, wobei von wettbewerblich zustande gekommenen, normal verlaufenden gesamtwirtschaftlichen Arbeitsangebots- und Arbeitsnachfragekurven (GAA und GNA) im Reallohn-Beschäftigungsdiagramm ausgegangen wird.

Die GNA-Kurve symbolisiert, dass die Unternehmen mit sinkenden Reallöhnen ceteris paribus mehr Arbeitnehmer nachfragen. Die Anzahl der Arbeitswilligen zu einem jeweils gegebenen Reallohn wird durch die ansteigende GAA-Kurve dargestellt, da annahmegemäß bei höherem Reallohn mehr Arbeit angeboten wird. Der Umfang der Personen, die zum jeweiligen Reallohnsatz Teil der Erwerbspersonen (EP) sein möchten, sei durch die hier als steigend angenommene EP-Gerade gegeben. Die horizontale Differenz zwischen GAA und EP besteht aus dem Teil der Erwerbspersonen, der sich annahmegemäß freiwillig nicht in einem Arbeitsverhältnis befindet. Begründung hierfür: Diese Arbeitslosen treten entweder in Kürze eine neue Arbeit an, oder sie haben bisher noch keinen Arbeitsplatz gefunden, bei dem sie ihren Anspruchslohn (der Lohn, ab dem Arbeit angeboten wird) erhalten. Ein Arbeitsmarktgleichgewicht ergibt sich dann in Punkt d. Auf einem derart ausgeglichenen aggregierten Arbeitsmarkt geht bei der gleichgewichtigen Beschäftigung B* vom Gleichgewichtsreallohn (l/p)* kein inflationärer Druck aus, da Arbeitsnachfrager und –anbieter sich auf ihrer Angebots- bzw. Nachfragefunktion befinden und ihre Pläne realisieren können.

Der Umfang der gleichgewichtigen Arbeitslosigkeit (Strecke de) wird auch als „natürliche“ oder inflationsstabilisierende Arbeitslosigkeit bezeichnet (Non-Accelerating Inflation Rate of Unemployment = NAIRU), die als vollständig freiwillig interpretiert wird: Bei (l/p)* wollen B1 Personen Teil der Erwerbsbevölkerung sein, aber nur B* Leute befinden sich tatsächlich zum betrachteten Zeitpunkt in einer Beschäftigung, der Rest ist aktuell nicht bereit, zum Gleichgewichtsreallohn zu arbeiten. Warum klassische Arbeitslosigkeit auch als Teil der freiwilligen „natürlichen“ Arbeitslosigkeit angesehen werden kann. Bei einem Reallohn (l/p)2 oberhalb von (l/p)* ist die gesamte Arbeitslosigkeit durch die Strecke ac gegeben. Die durch die Strecke wiedergegebene Zahl von Arbeitnehmern würde zusätzlich eine Arbeit zu (l/p)2 annehmen, wird allerdings durch die Firmennachfrage rationiert, die nur Arbeitnehmer nachfragt, da eine höhere Beschäftigung unrentabel wäre. Aus individueller Perspektive liegt dann auf den ersten Blick unfreiwillige Arbeitslosigkeit vor.

Wenn aber etwa durch Gewerkschaftspolitik überhöhte Reallöhne und Überregulierungen der Volkswirtschaft zu andauernder Arbeitslosigkeit führen, lassen sich die kollektiv von Arbeitnehmern bzw. Gewerkschaftsmitgliedern mitbeschlossenen beschäftigungsschädlichen Abschlüsse als freiwillige Entscheidung interpretieren. Gegen diese Argumentation wird unter anderem angeführt:
(1) Friktionelle Arbeitslosigkeit sei keinesfalls völlig freiwillig, da bei einem unerwarteten Arbeitsplatzverlust eine gewisse Suchzeit nötig ist, um einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
(2) Der Aggregationsgrad bei der Betrachtung nur eines gesamtwirtschaftlichen Arbeitsmarktes sei zu hoch und definiere wichtige Probleme aufgrund von Profildiskrepanzen von Angebot und Nachfrage auf Teilmärkten weg.
(3) Der Einsatz von hochqualifizierten Arbeitskräften auf einfachen Arbeitsplätzen, die nicht ihrem Ausbildungsstand entsprechen, sei tendenziell mit einer Ressourcenverschwendung verbunden.
(4) Es sei ungerechtfertigt, wahlberechtigte Gewerkschaftsmitglieder mit den Erwerbstätigen insgesamt gleichzusetzen.
(5) Insbesondere müsse auch die Rolle des Staates bzw. der Regierung stärker berücksichtigt werden, die letztlich für eine beschäftigungsgerechte Ausgestaltung der relevanten Institutionen verantwortlich sei.

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