Aus den individuellen Arbeitsnachfrage- und Arbeitsangebotskurven lassen sich unter Berücksichtung des Aggregationsproblems gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebots- und -nachfragekurven durch horizontale Aggregation ableiten.
Im Schnittpunkt der Beschäftigungsnachfragekurve BN und der Beschäftigungsangebotskurve BA stellt sich der Gleichgewichtslohn (l/p)* ein. Ist der Reallohn völlig flexibel, sind alle Produktionsfaktoren vollbeschäftigt. Häufig wird der Lohn jedoch von den Tarifpartnern ausgehandelt, da gerade in Deutschland vergleichsweise viele Arbeitnehmer in Gewerkschaften und Unternehmer in Arbeitgeberverbänden organisiert sind. Der Staat hat im Rahmen der Tarifautonomie Regulierungskompetenzen auf Arbeitgeber( verbände) und Gewerkschaften übertragen, so dass diese die Löhne selbständig aushandeln können. Dies ist insofern problematisch, als die autonomen Tarifparteien vor allem in zu teuren, zu undifferenzierten und zu unflexiblen Flächentarifverträgen oft nur ungenügend Rücksicht auf gesamtwirtschaftliche Ziele nehmen. Damit besteht die Gefahr, dass der Wettbewerb am Arbeitsmarkt ausgeschaltet wird und es zu kartellähnlichen Vereinbarungen zu Lasten Dritter, vor allem der Arbeitslosen, kommt. Durch Regulierung des Arbeitsmarktes, durch Festsetzung von Transfereinkommen, die Arbeitsanreize vermindern können, durch Arbeitsmarktpolitik und durch die Dienstleistungen der Bundesanstalt für Arbeit (z.B. Vermittlung von Arbeitslosen, Verwaltung der Arbeitslosenversicherung) nimmt der Staat ebenfalls zumindest indirekt Einfluss auf die Lohnbildung.
Wird in Tarifverhandlungen der Nominallohn und unter sonst gleichen Bedingungen auch der Reallohn im Vergleich zum Gleichgewichtslohn zu hoch festgesetzt oder liegt er durch Überregulierungen oberhalb des Gleichgewichtslohns, fragen die Unternehmen weniger Arbeit nach als angeboten wird. Dies ist bei (l/p)1 der Fall. Einigen sich die Tarifparteien hingegen beispielsweise auf einen Lohnsatz (l/ p)2, bieten die Haushalte zunächst weniger an, als die Unternehmen nachfragen.
Allerdings wird damit ein Lohnüberbietungswettbewerb der Unternehmen in Gang gesetzt, der die Löhne zumindest mittelfristig in Richtung (l/p)* bringt. Einigen sich die Tarifparteien auf den Gleichgewichtslohnsatz (l/p)* und legen sie diesen für einen vorher bestimmten Zeitraum fest, gerät der Arbeitsmarkt in ein Ungleichgewicht. Etwa wenn durch eine Rezession oder als Folge gestiegener Lohnnebenkosten die Beschäftigungsnachfrage auf BN’ sinkt. Der vorher gleichgewichtige Lohn (l/p)* liegt nun über dem markträumenden Reallohn. Da der in den Tarifverhandlungen vereinbarte Lohn inflexibel ist und nicht auf den Gleichwichtslohn sinken kann, entsteht Arbeitslosigkeit.
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