Die Betriebswirtschaftslehre kann keine wissenschaftlichen Aussagen über die absolute Gerechtigkeit der Entlohnung, die Lohnhöhe, machen, sondern nur über die relative Gerechtigkeit, die Lohnrelation, wissenschaftliche Bedingungen angeben, was die Berücksichtigung der Anforderungen, die der Arbeitsplatz an den einzelnen stellt, und die Berücksichtigung der Leistung, die der einzelne an seinem Arbeitsplatz erbringt, betrifft. Erich Kosiol hat insoweit für den gerechten Lohn aus betriebswirtschaftlicher Sicht ein allgemeines Äquivalenzprinzip entwikkelt, das erstens den Grundsatz der Äquivalenz von Lohnn und Anforderungsgrad und zweitens den Grundsatz der Äquivalenz von Lohn und Leistungsgrad fordert. Bei der Erreichung der Aufgaben, einen gerechten Lohn aus betriebswirtschaftlicher Sicht zu verwirklichen, müssen deshalb diese beiden Komponenten des Äquivalenzprinzips berücksichtigt werden. Dies ist einmal durch eine Arbeitsbewertung und zum anderen durch eine Leistungsbewertung möglich.
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