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Gewinn je Aktie

(earnings per share) wesentlicher Bewertungsfaktor im Rahmen der fundamentalen Aktienanalyse. Ziel ist, den Gewinnbegriff einheitlich zu definieren, um damit die Vergleichbarkeit über einen längeren Zeitraum zu ermöglichen. Er soll frei sein von Bewertungseinflüssen, um dem tatsächlich erwirtschafteten Ergebnis zu entsprechen. Da der veröffentlichte Jahresüberschuß nur sehr beschränkt aussagefähig ist (Bewertungsspielraum), wird der der Wertpapieranalyse zugrunde gelegte Gewinn nach finanzanalytischen Gesichtspunkten ermittelt.
Anstelle des ausgewiesenen Bilanzgewinns einer AG hat sich in Deutschland der Gewinnbegriff der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Analyseberatung (DVFA Formel) durchgesetzt: Es wird vom ausgewiesenen Jahresüberschuß ausgegangen. Dieser wird von allen Sondereinflüssen, insbesondere von außerordentlichen, aperiodischen und dispositionsbedingten Aufwendungen und Erträgen bereinigt.
Die Kennzahl dient der Börsenbewertung von Aktien. Sie erlaubt eine Aussage über die Ertragskraft eines Unternehmens und ermöglicht Vergleiche im Zeitablauf (Zeitvergleich) und zwischen einzelnen Unternehmen (Betriebsvergleich) auf der Basis des Kurs/Gewinn-Verhältnisses. Eine Vergleichbarkeit ist aber nur dann gegeben, wenn die Berechnung nach einheitlichen Grundsätzen erfolgt. Die Höhe des Gewinns per Aktie wird entscheidend von der Kapitalstruktur beeinflußt. Gesellschaften mit relativ niedrigem Grundkapital weisen im Vergleich zu solchen, mit relativ hohem Grundkapital einen höheren Gewinn per Aktie auf. Die Aussagefähigkeit wird dadurch eingeschränkt.

Kennziffer im Rahmen der Aktienanalyse zum Vergleich der Ertragskraft einer Aktiengesellschaft. Der zugrunde gelegte Gewinn entspricht nicht dem Jahresüberschuss aus der veröffentlichten Gewinn- und Verlustrechnung oder gar dem Bilanzgewinn. Er wird vielmehr aus internen Berechnungen in der Regel ohne die Belastung aus den Ertragsteuern ermittelt, beispielsweise nach dem Schema der DVFA.

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