Zusammenlegung und Neuaufteilung von Ergebnisgrössen im Rahmen einer Gewinngemeinschaft. Gegenstand der Poolung kann das gesamte Ergebnis aus der wirtschaftlichen Tätigkeit der Partner sein; sie kann aber auch auf Ergebnisse aus bestimmten Teilbereichen beschränkt werden. Im letztgenannten Falle lassen sich die Teilbereiche nach regionalen Merkmalen (z.B. nur Inlands- oder nur Auslandsgeschäfte), nach funktionalen (z.B. gemeinsame Patentverwertung) und nach erzeugnisbezogenen Merkmalen (Ergebnisse aus dem Absatz bestimmter Produkte) abgrenzen. Sind die Ergebnisse der einzelnen Partner ermittelt und steht damit auch die Höhe des Gesamtergebnisses fest, sind die Ergebnisquoten - die Anteile eines jeden Partners - zu bestimmen. Grundlage hierfür sind die vertraglich vereinbarten Schlüsselgrössen, häufig der Umsatz, das eingesetzte Eigen- bzw. Gesamtkapital und der Gesamtwert einer Unternehmung. Die Festlegung der Verteilungsschlüssel ist als Kernstück einer Gewinngemeinschaft anzusehen. Literatur: Schubert, W./Küting, K., Unternehmungszusammenschlüsse, München 1981, S. 183 ff.
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