Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Große Kapitalgesellschaft

Große Kapitalgesellschaften sind nach dem Bilanzrichtlinien-Gesetz Kapitalgesellschaften, die gemäß § 267 Absatz 3 HGB mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale überschreiten:

1. 15,5 Mill. DM Bilanzsumme nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrages,

2. 32,0 Mill. DM Umsatzerlöse in der letzten 12 Monaten vor dem Bilanzstichtag, 3 250 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.

Eine Kapitalgesellschaft gilt stets als große Kapitalgesellschaft wenn ihre Aktien oder andere von ihr ausgegebenen Wertpapiere an einer Börse in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Gemeinschaft zum amtlichen Handel zugelassen oder in den geregelten Freiverkehr einbezogen sind oder die Zulassung zum amtlichen Handel beantragt ist.

Vorhergehender Fachbegriff: Große Havarie | Nächster Fachbegriff: Große Kupontermine



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Düsseldorfer Tabelle | Langfristige Preispolitik | Sicht-Akkreditiv

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon