Alle Produkte haben einen Grundnutzen. Die Produkte werden aber in der Regel nicht nur wegen ihres Grundnutzens, sondern wegen ihres Zusatznutzens gekauft.
Die subjektiv empfundene Qualität eines Wirtschaftsgutes lässt sich nach der Nutzentheorie Wilhelm Vershofens in Grund- und Zusatznutzenbestandteile aufgliedern. Der Grundnutzen bezieht sich auf die wirtschaftlichen, technisch-stofflichen und funktioneilen Gebrauchseigenschaften eines Produktes und ist objektiv nachprüfbar. Zusatznutzen erbringt ein Produkt dann, wenn es — etwa durch sein Design, seine Markierung oder sein im Wege der Werbung vermitteltes Image - seelisch-geistige Bedürfnisse befriedigt. Nach Vershofen lassen sich dabei wiederum der persönlich bedingte Individualnutzen (z.B. Befriedigung ästhetischer Bedürfnisse) einerseits und der soziale Geltungsnutzen (Befriedigung der Bedürfnisse nach Sozialprestige, Zuneigung, sozialer Einordnung etc.) andererseits unterscheiden. Zusatznutzenelemente bieten in Produktbereichen mit ausgereifter Produkttechnik oft die einzige Möglichkeit zur Profilierung eines Produktes gegenüber Konkurrenzprodukten. Sie besitzen deshalb für die Imagegestaltung oft eine herausragende Bedeutung. Die Bezeichnung Grund- und Zusatznutzen ist dabei insofern irreführend, als der Hauptnutzen eines Gutes für den Käufer nicht selten in Zusatznutzenelementen liegt (Beispiele: Schmuck, Abendkleidung, Theaterbesuch).
Die subjektiv empfundene Qualität eines Wirtschaftsgutes läßt sich nach der Nutzentheorie Wilhelm Vershofens (Nürnberger Schule; Nutzen) in Grund- und Zusatz- nutzenbestandteile aufgliedern. Der Grundnutzen bezieht sich auf die wirtschaftlichen, technisch-stofflichen und funktionellen Gebrauchseigenschaften eines Produktes und ist objektiv nachprüfbar. Zusatznutzen erbringt ein Produkt dann, wenn es - etwa durch sein Design, seine Markierung oder sein im Wege der Werbung vermitteltes Image-seelisch-geistige Bedürfnisse, z. B. nach Prestige, emotionalen Erlebnissen, Selbstbestätigung etc., befriedigt (Zusatznutzen). Die Begriffe sind heute eher irreführend, weil Zusatznutzen oft nicht „zusätzlich“ zum dominierenden Grundnutzen geboten wird, sondern u.U. - z.B. bei Schmuck, Einrichtungsgegenständen oder Bekleidung - im Zentrum der Produktansprüche der Verbraucher steht. Terminologisch wäre die Unterscheidung zwischen Gebrauchsnutzen und Image zweckmäßiger, wobei auch der Gebrauchsnutzen Teil des Images sein kann. Daneben ist immer häufiger der Entsorgungsnutzen zu bedenken. Die für das Einkaufsverhalten relevanten Nutzenaspekte könnten schließlich im „Einkaufsnutzen“ zusammengefaßt werden, der sein Pendant in der Distributionspolitik bzw. im Handelsmarketingfindet.
Auf Wilhelm Vershofen geht die Einteilung des Nutzens in einen Grundnutzen und einen - Zusatznutzen zurück. Dabei bezeichnet Grundnutzen den durch die technisch-funktionale Seite eines Produkts, die Produktqualität, gestifteten Nutzen für den Nachfrager. Grund- und Zusatznutzen sind zwei Komponenten des Gesamtnutzens, in der Regel hat jedes Produkt sowohl einen Grundnutzen wie einen Zusatznutzen.
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