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Nutzentheorie

befasst sich mit Problemen des Wertes wirtschaftlicher Güter und der Preisbildung. Grundlage für den Wert bzw. den Preis eines Gutes ist sein Nutzen bzw. der Grenznutzen, den es stiftet (subjektive Wertlehre). Ausgehend von einer kardinalen Nutzenmes- sung wird das Nachfrageverhalten der Wirtschaftssubjekte unter Verwendung der Gos- senschen Gesetze erklärt. Auf der Grundlage der ordinalen Nutzentheorie entstand später die Theorie der Wahlhandlungen.   Literatur: Fehl, U./Oberender, P., Grundlagen der Mikroökonomie, 5. Aufl., München 1992, S. 211 ff. Schumann, Grundzüge der mikroökonomischen Theorie, 4. Aufl., Berlin u. a. 1984, S. 5 ff.

beschäftigt sich mit alternativen Möglichkeiten zur theoretischen Darstellung des Phänomens Nutzen und mit der Erforschung seiner Bedeutung für die ökonomischen Handlungen eines Individuums. Die Wurzeln der Nutzentheorie werden häufig bei den Utilitaristen angesiedelt, deren Begründer und prominentester Vertreter, Jeremy BENTHAM (1748-1832), die utilitaristische Lebenssicht folgendermaßen beschrieb: «My notion of man is, successfully or unsuccessfully, he aims at happiness, and so will continue to aim as long as he continues to be man, in every thing he does.« Diese von BENTHAM als principle of utility bzw. greatest happiness principle bezeichnete Lebensphilosophie lebt auch in der modernen Mikroökonomie in Form des nutzenmaximierenden Individuums fort. Für BENTHAM und die Utilitaristen war Nutzen kardinal meßbar, was auch die objektive Meßbarkeit von Nutzenintensitäten und die Möglichkeit interpersoneller Nutzenvergleiche impliziert.
Nutzentheorie Eine kardinale Interpretation des Nutzens lieferte auch das theoretische Fundament der u.a. von Carl MENGER (1840-1921), Friedrich von WIESER (1851-1926), William St. JEVONS (1835-1922) und Leon WALRAS (1837-1910) repräsentierten sog. Grenznutzenschule, die das utilitaristische Nutzenkonzept um den Begriff des Grenznutzens bereicherte. Der von einem Gut in einer bestimmten Konsumsituation erzeugte Grenznutzen ist der von der letzten konsumierten Einheit dieses Gutes erzeugte Nutzen. Die Grenznutzen-schule propagierte mit dem Gesetz des abnehmenden Grenznutzens die durchaus plausible Behauptung, dass der Grenznutzen eines bestimmten Gutes mit zunehmendem Konsum dieses Gutes sinkt. Dieses »Gesetz« war (zunächst weitgehend unbemerkt) schon weit früher von Hermann H. GOSSEN (1810-1858) in seiner Abhandlung über die Entwicklung der Gesetze des menschlichen Verkehrs und der daraus fließenden Regeln für menschliches Handeln (1854) formuliert worden und wird daher häufig auch als das
1. –s GOSSENsche Gesetz bezeichnet. Die Grenznutzenschule brachte auch konkrete Handlungsanweisungen für den nutzen-maximierenden Konsumenten hervor wie z.B. das sog. Equimarginalprinzip, das besagt, dass ein nutzenmaximierender Haushalt seine Güterausgaben so aufteilen sollte, dass der durch den jeweiligen Güterpreis dividierte Grenznutzen aller Güter gleich ist. Auch diese Idee tauchte bereits in den Werken Hermann H. GOSSENs auf und wird daher häufig als das
2. GOSSENsche Gesetz bezeichnet. Das grundlegende theoretische Instrument der kardinalen Nutzentheorie, die sich aus Utilitarismus und Grenznutzenschule entwickelte, ist die kardinale Nutzenfunktion zur Beschreibung der Präferenzen (des persönlichen Geschmacks bzw. Empfindens) eines Individuums in Form einer mathematischen Funktion. Die kardinale Nutzenfunktion ist bis auf eine lineare Transformation bestimmt, so dass sie auch Nutzenintensitäten messen kann. Die häufig als moderne Nutzentheorie bezeichnete ordinale Nutzentheorie beschreibt die Präferenzen eines Individuums nicht durch eine Funktion, sondern als vollständige Quasiordnung, die sog. Präferenzordnung. Die ordinale Nutzentheorie geht davon aus, dass ein Individuum in der Lage ist, alle von ihm potentiell konsumierbaren Güterbündel unter dem Nutzenaspekt zu ordnen. Im Gegensatz zur kardinalen Nutzentheorie verlangt die ordinale Nutzentheorie von dem Individuum keine Angaben über die Intensität des beim Konsum empfundenen Nutzens. Prominente Vertreter der frühen ordinalen Nutzentheorie sind u.a. Vilfredo PARETO (1848-1923), Irving FISHER (1867-1947) und John R. HICKS (1904-1991), der in seinem wegweisenden Werk über Value and Capital [1939] zeigte, dass die ordinale Nutzentheorie trotz ihrer schwächeren Annahmen (und damit allgemeineren Gültigkeit) zur Erklärung der Markthandlungen eines Konsumenten ebensogut geeignet ist wie die kardinale Nutzentheorie. Da eine Ordnungsrelation ein recht unhandliches Instrument zur Herleitung theoretischer Ergebnisse darstellt, suchte die ordinale Nutzentheorie nach Möglichkeiten zur Beschreibung der Präferenzordnung eines Konsumenten mit Hilfe einer mathematischen Funktion, ohne dabei jedoch die Annahmen bezüglich der Präferenzen des Konsumenten verschärfen zu müssen. Hierbei erwies es sich als vorteilhaft, dass die Präferenzordnung eines Individuums unter bestimmten Annahmen bezüglich ihrer Eigenschaften durch ein System konvexer Mengen vollständig repräsentiert werden kann. Es handelt sich dabei um die sog. Besser-mengen, wobei die Bessermenge zu einem bestimmten Güterbündel x0 alle Güterbündel umfaßt, die von dem Konsumenten mindestens genauso geschätzt werden wie x0. Da das Bessermengensystem eines Konsumenten sämtliche Informationen über seine Präferenzordnung enthält, kann diese Präferenzordnung durch jede mathematische Funktion dargestellt werden, die in der Lage ist, ein solches System konvexer Mengen vollständig zu beschreiben. Interpretiert man beispielsweise diese Bessermengen als obere Niveaumengen einer mathematischen Funktion, so erhält man als sicherlich prominenteste Funktion zur Beschreibung einer Präferenzordnung die direkte (ordinale) Nutzenfunktion, die im Gegensatz zur kardinalen Nutzenfunktion keine Nutzenintensitäten messen kann. Weitere im Rahmen der ordinalen Nutzentheorie zur Beschreibung der Präferenzordnung verwendete Funktionen sind die indirekte Nutzenfunktion, die Ausgabenfunktion und die von Ronald W. SHEPHARD (1953) in die Nutzentheorie eingeführte Distanzfunktion. Jede dieser Funktionen hat andere Vor- und Nachteile aus theoretischer bzw. empirischer Sicht, aber alle sind gleichermaßen in der Lage, die Präferenzordnung eines Konsumenten vollständig darzustellen. Ein Spezialfall der ordinalen Nutzentheorie ist der sog. HaushaltsproduktionsanSatz von Kelvin LANCASTER (1966). LANCASTER unterstellt, dass der Konsument seinen Nutzen nicht aus dem Konsum von Gütern zieht, sondern aus den speziellen Eigenschaften (characteristics) dieser Güter. So schätzt der Konsument beispielsweise an einer Mahlzeit die Kalorien, den Vitamingehalt, die Mineralstoffe, den ästhetischen Aspekt, nicht jedoch die Mahlzeit selbst. LANCASTERs Konsument kauft nun auf dem Markt Güter, mit deren Hilfe er dann die Charakteristiken, die eigentlichen Objekte seiner Präferenzordnung, produziert: Er besitzt eine (lineare) Konsumtechnologie, mit deren Hilfe er die auf dem Markt gekauften Güter in ihre Charakteristiken, die ja erst seinen Nutzen erzeugen, zerlegt. Die LANCASTERsche charakteristikbezogene Vorstellung von Konsum und Präferenzen hat u.a. den Vorteil, dass sie die Einführung neuer Produkte, die eine traditionelle güterbezogene Präferenzordnung vor erhebliche Probleme stellt, mühelos verkraftet, solange damit keine neuen Charakteristiken verbunden sind. Der entscheidende Nachteil von LANCASTERs Ansatz besteht in den Schwierigkeiten, die bei der Ableitung von (zwangsläufig güterbezogenen) Marktnachfragefunktionen aus der charakteristikbezogenen Präferenzordnung auftreten und die bis heute nicht befriedigend gelöst werden konnten. Einen Versuch, Nutzentheorie ganz ohne Nutzenfunktion zu betreiben, stellt die von Paul A. SAMUELSON (1938) begründete Theorie der offenbarten Präferenzen (theory of revealed preferences) dar. Die Theorie der offenbarten Präferenzen (auch als Theorie der faktischen oder bekundeten Präferenzen bezeichnet) beobachtet einzelne Markthandlungen des Konsumenten, ohne diese jedoch wie die traditionelle Nutzentheorie in die mathematische Form einer Nachfragefunktion zu bringen, so dass auch keine Integration solcher Nachfragefunktionen zu einer die Präferenzordnung des Konsumenten beschreibenden mathematischen Funktion möglich ist. Die Theorie der offenbarten Präferenzen schließt aus der beobachteten Konsumwahl eines Konsumenten, dass er das gewählte Güterbündel allen anderen für ihn physisch und finanziell erreichbaren Güterbündeln offenbar vorzieht. Über eine Vielzahl solcher Beobachtungen versucht man dann, die Präferenzordnung des Konsumenten aus seinen Markthandlungen zu rekonstruieren, was natürlich nur zu einer partiellen (und nicht wie bei der traditionellen Theorie zu einer totalen) Ordnung führt. Voraussetzung für die Sinnhaftigkeit dieses Vorgehens ist die Erfüllung des sog. schwachen Axioms der offenbarten Präferenzen nach SAMUELSON bzw. des starken Axioms der offenbarten Präferenzen nach Hendrick HOUTHAKKER (1950), durch welche die Konsistenz der beobachteten Wahlhandlungen und damit ihre Kompatibilität mit der Existenz einer transitiven Präferenzordnung sichergestellt wird. Insofern stellt die Theorie der offenbarten Präferenzen auch eine Möglichkeit dar, die Gültigkeit der traditionellen Haushaltstheorie empirisch zu testen. Literatur: Jehle, G.A. (1991). Lancaster, K. (1991). Deaton, A., Muellbauer, J. (1980)

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