(Nützlichkeitsstandpunkt) die von Jeremy Bentham (1748-1832) begründete Denkrichtung der Ethik, die das menschliche Handeln nicht aus sich selbst heraus als richtig oder falsch beurteilt. Die Richtigkeit menschlicher Handlungen bestimmt sich nach deren Folgen. Massstab für die Beurteilung der Folgen ist der Nutzen (Utilität). Es kommt aber nicht auf den Nutzen für den Handelnden allein an. Ausschlaggebend ist das Wohlergehen aller von der Handlung Betroffenen. Der Utilitarismus liefert damit implizit eine Norm der —Verteilungsgerechtigkeit, die die Förderung des Glücks aller Betroffenen, "das grösste Glück der grössten Zahl", anstrebt. Danach ist der Nutzen einer Handlung für jeden Betroffenen einzeln zu ermitteln. Addiert man sodann die individuellen Nutzen, erhält man den Gesamtnutzen oder Beitrag zum Gemeinwohl, den eine Handlung für alle Betroffenen hat. Rational im Sinne des utilitaristischen Prinzips ist die Wahl jener Handlung, deren kollektiver Nutzen am grössten ist. Auf die Einkommensverteilung angewendet, erlaubt die utilitaristische Norm folgende Aussage: Ist der individuelle Nutzen messbar, gilt das Gesetz vom abnehmenden Grenznutzen (Gossensche Gesetze), und haben die Individuen identische Nutzenfunktionen, dann wird die maximale gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt über eine absolut gleiche Einkommensverteilung verwirklicht (Egalitätsprinzip). Literatur: Höffe, 0., Einführung in die utilitaristische Ethik, München 1975.
ist wichtigste Variante einer teleologischen Ethik, der zufolge bei allem Handeln die guten gegenüber den möglichen schlechten Folgen abzuwägen sind und die Handlung ausgewählt wird, bei der die Folgen für das Wohlergehen aller Betroffenen optimal sind. Siehe auch Unternehmensethik (mit Literaturangaben).
im 18. Jh. entstandene Richtung der Sozialphilosophie, als deren Gründer neben Claude-Adrien HELVETIUS und Paul-Henri d\'HOLBACH vor allem Jeremy BENTHAM (1748-1832) gilt. Dem Utilitarismus zufolge ist jene Handlung ethisch geboten, die zur größtmöglichen Nettosteigerung des gesellschaftlichen - Nutzens, d.h. zur Maximierung der ungewichteten Summe der Nutzenkonsequenzen aller von der Handlung betroffenen Individuen führt (größtes Glück der größten Zahl). Im Kontext der Wohlfahrtsökonomik ist der Utilitarismus die wohl meistverwendete Soziale -# Wohlfahrtsfunktion. Damit können Anliegen der Verteilungsgerechtigkeit in die Analyse eingebracht werden (die Abb. zeigt das Verteilungsproblem einer Zwei-Personen-Gesellschaft). Der Utilitarismus ergibt sich allerdings keineswegs unmittelbar als natürliche Ausdehnung der mikroökonomischen Axiomatik auf die Nutzenmaximierung für ganze Gesellschaften. Denn die mikroökonomische Analyse kommt ohne kardinale, interpersonell vergleichbare Nutzen aus, auf die der Utilitarismus für seine Summation über die Individuen angewiesen ist (- Nutzentheorie; Nutzenmessung). Solche Nutzenvergleiche beruhen auf zusätzlichen Annahmen und implizieren Werturteile, zu denen man sich als Mikroökonom nicht notwendigerweise bekennen muß. Will man sich rigoros auf ein ordinales Nutzenkonzept beschränken, dann ist nicht der Utilitarismus, sondern vielmehr ein von John HOBBES herleitbarer Kontraktualismus die natürliche sozialphilosophische Ergänzung des ökonomischen Weltbilds.
Die Utilitaristen unter den Ökonomen (J. BENTHAM und John St. MILL, Alfred MARSHALL; heute: John HARSANYI, John BROOME, Peter HAMMOND) sind oft Vertreter ökonomischer und sozialer Reformen, für welche das Kriterium der Gesamtnutzensteigerung als Fundierung dienen kann. Diskussionen innerhalb des Utilitarismus kreisen um folgende Fragen: · Sollen Systeme sozialer Normen und Regeln als Ganzes dem utilitaristischen Kalkül unterworfen werden (Regel-Utilitarismus) oder isolierte Handlungen (Handlungs-Utilitarismus)? Der Regel-Utilitarismus stellt die Antwort auf Kritik dar, wonach der Utilitarismus die Bedeutung von Rechten und Normen für das menschliche Zusammenleben ignoriere. · Sind alle Arten von Bedürfnisbefriedigung gleichermaßen und gleich gewichtet ins Gesamtntzenkalkül aufzunehmen (z.B. auch asoziale Präferenzen oder solche, die auf faktisch falschen Prämissen und logisch falschen Verknüpfungen von Fakten beruhen)? Literatur: Sen, A.K. (1986). Sen, A.K.,Williams, B. (1982)
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