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Gossen’sche Gesetze

Von H.H. Gossen 1854 aufgestellte Thesen über Nutzen von Konsum. I Gesetz: Bei steigendem Konsum eines Gutes nimmt die Intensität der Bedürfnis-Befriedigung ab, d.h. der Grenznutzen jeder zusätzlich konsumierten Einheit des Gutes vermindert sich (z.B. Essen). Dies bezieht sich auf bestimmte Zeiträume, da sich Bedürfnisse erneuern. 2. Gesetz: Ein für Konsumausgaben bestimmtes Budget ist dann optimal genutzt, wenn die damit angeschafften Güter ein gleiches Verhältnis von gespendetem Grenznutzen zum aufgebrachten Preis aufweisen.

nach Hermann Heinrich Gossen (1810-1858) benannte Regeln über den Zusammenhang zwischen individuellem Nutzen, Grenznutzen und Nachfrageverhalten. Erstes Gossen-sches Gesetz: Der Grenznutzen eines Gutes nimmt mit zunehmender konsumierter Menge dieses Gutes ab. Zweites Gossensches Gesetz: Ein Haushalt hat seine maximal mögliche Bedürfnisbefriedigung, d. h. sein Nutzenoptimum erreicht, wenn der jeweilige Grenznutzen bei allen konsumierten Gütern gleich ist.

In der Wirtschaftssoziologie: Grenznutzen

1854 von Hermann H. Gossen (1810-1858) formulierte Gesetzmässigkeiten: 1.  Gossensches Gesetz (Gesetz des abnehmenden Grenznutzens, Sättigungsgesetz, Gesetz der Bedürfnissättigung): Der Grenznutzen eines Gutes nimmt mit steigendem Verbrauch bzw. verfügbarer Menge ständig ab (Gesetz des abnehmenden Grenznutzens), weil ein teilbares Bedürfnis bei sukzessiver Befriedigung an Intensität verliert, bis schliesslich eine Sättigung erreicht wird. Der Nutzen erscheint in diesem "Gesetz" in doppeltem Sinne als isolierbar, und zwar unabhängig von den übrigen Gütern sowie den anderen Wirtschaftssubjekten. 2.  Gossensches Gesetz (Gesetz vom Ausgleich der gewogenen Grenznutzen, Genussaus- gleichsgesetz): Ein Wirtschaftssubjekt wird ein gegebenes Einkommen auf die Güter seines Begehrkreises so verteilen, dass im Nutzenmaximum ( Haushaltsoptimum) die gewogenen Grenznutzen (d.h. der Quotient aus Grenznutzen und Preis des jeweiligen Gutes = Grenznutzen des Geldes) gleich sind. gossensche-gesetzeBeide Gesetze gehen von einer kardinalen  Nutzenmessung und einer Teilbarkeit der Güter aus.



von Hermann H. GOSSEN (1810-1858) formulierte Aussagen zu Nutzenfunktion und Haushaltsoptimierung.
1. GOSSENsches Gesetz (Sättigungsgesetz, Gesetz der Bedürfnissättigung): Ein teilbares Bedürfnis verliert bei fortgesetzter Befriedigung an Intensität, bis Sättigung eintritt und weiterer Verbrauch Widerwillen hervorruft. Daraus folgt, dass der Grenznutzen (Nutzen) eines Gutes mit steigendem Verbrauch oder verfügbarer Menge abnimmt (daher auch als Gesetz vom abnehmenden Grenznutzen bezeichnet). Da sich die Bedürfnisse im Zeitablauf erneuern, bezieht sich das Sättigungsgesetz nur auf gewisse Zeiträume.
2. GOSSENsches Gesetz (Gesetz vom Ausgleich der gewogenen Grenznutzen): Ein gegebenes Einkommen (oder Konsumsumme) wird so auf die verschiedenen Güter aufgeteilt, dass im Haushaltsoptimum (Nutzenmaximum) die mit den jeweiligen Preisen gewogenen Grenznutzen der Güter gleich sind, also gilt (u\' sind die Grenznutzen, p die Preise der Güter 1 bis n). Die zuletzt für jede Güterart ausgegebene Geldeinheit bringt dann bei allen Gütern den gleichen Grenznutzen, d.h., der Grenznutzen des Geldes ist bei allen Gütern gleich. Das
2. GOSSENsche Gesetz ist wegen der Problematik der Nutzenmessung und der Unteilbarkeit zahlreicher Güter umstritten. Literatur: Woll, A. (2000). Streissler, E., Streissler, M. (1966)

rjezeicnnung rur aie zwei aus dem Nutzenkonzept abgeleiteten, 1854 von H. H. Gossen formulierten Regeln, die allge­mein als das Bedürfnissättigungsgesetz (1. Gos­sensches Gesetz) bzw. als das Bedürfnisaus­gleichsgesetz (2. Gossensches Gesetz) bezeich­net werden.
Das
1. Gossensche Gesetz, das auch als das Gesetz der abnehmenden - Grenzrate der Substitution bezeichnet wird, besagt, dass der Nutzen eines Gutes mit wachsender verfügbarer Menge abnimmt.
Das
2. Gossensche Gesetz besagt, dass ein Ma­ximum an Bedürfnisbefriedigung erreicht wird, wenn die Grenznutzen der zuletzt erworbenen Güter gleich sind. Mit anderen Worten: Ein Gut wird nur bis zu dem Punkt konsumiert, an dem der stets abnehmende Grenznutzen geringer wird als der mögliche Konsum anderer Güter. Nach den Gossenschen Gesetzen ist also anzu­nehmen, dass die Konsumenten bei ihren Kaufentscheidungen ständig darauf achten, dass die zuletzt erworbenen Gütermengen den gleichen Grenznutzen haben.
Heute wird allgemein davon ausgegangen, dass die Gossenschen Gesetze vorwiegend für phy­siologische Bedürfnisse gelten, nicht jedoch für soziale oder geistige Bedürfnisse, - Geltungs­nutzen. Auch die Theorie des Anspruchsni­veaus deutet in dieselbe Richtung, dass nämlich bei Annahme einer Additivität verschiedener Nut­zenarten desselben Gutes nicht durchweg von der Annahme eines monoton abnehmenden Grenznutzens ausgegangen werden kann.
vgl. lndifferenz-Präferenz-Theorie (der Kauf­entscheidung)

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