beschreiben die funktionale Abhängigkeit der Wohlfahrt von Individuen bzw. einer Gesellschaft von näher zu bestimmenden Einflußgrößen. Durch die Spezifikation der Einflußgrößen und des funktionalen Zusammenhangs ist gleichzeitig der ambivalente Begriff Wohlfahrt inhaltlich definierbar. Die ökonomischen Beiträge (Wohlfahrtsökonomik) beschränken sich i.d.R. auf sog. ökonomische Einflußgrößen (Güter und Faktoren, insbes. solche, die nach Arthur C. PIGOU mit dem Maßstab des Geldes in Verbindung gebracht werden können). Zumindest zwei speziellere Definitionen des Begriffs soziale Wohlfahrtsfunktion lassen sich unterscheiden (S.K. NATH): a) eine Rangordnung sozialer Zustände, die von einem Individuum bzw. einer Gruppe (Organisationen etc.) kommentierend oder in Form von Empfehlungen zum Ausdruck gebracht werden; b) eine Rangordnung sozialer Zustände, auf deren Grundlage Entscheidungen gefällt werden. Darüber hinaus ist der Begriff soziale Wohlfahrtsfunktion für den Prozess bzw. die Regeln verwendet worden (Kenneth J. ARROW), nach denen individuelle Präferenzen zu einer sozialen Rangordnung »aggregiert« werden (ARROW-Paradoxon). Um Mißverständnisse zu vermeiden, wurde dieser Sprachgebrauch inzwischen durch Begriffe wie constitution (ARROW) oder political constitution function (Paul A. SAMUELSON) abgelöst. Die Bedingungen für die Maximierung einer generellen sozialen Wohlfahrtsfunktion wurden von Abram BERGSON (1938) und SAMUELSON beschrieben. Der Begriffsapparat ist so allgemein gehalten und formal so vollständig, dass alle Konkretisierungen von sozialen Wohlfahrtsfunktionen im Sinne von a) bzw. b) darin untergebracht werden können. Dieses Konzept sieht soziale Wohlfahrt abhängig von den gekauften Gütern und angebotenen produktiven Diensten der Mitglieder einer Gesellschaft und aus Gründen formaler Vollständigkeit von beliebigen anderen Variablen. Ohne dass diese Funktion vollständig spezifiziert werden müßte, lassen sich die Bedingungen für ein Wohlfahrtsmaximum unter der Nebenbedingung gegebener Produktionsmöglichkeiten ableiten (Faktorausstattung, - Technologie). Bei Anerkennung der Wertprämissen des PARETO-Optimums impliziert das Wohlfahrtsmaximum neben der paretianischen Optimalbedingung die Verwirklichung der »optimalen« Einkommensverteilung, d.h., dass die »soziale« Bedeutung der jeweils letzten Einkommenseinheit für alle Wirtschaftssubjekte gleich sein muß. Da allgemeine Einigung über die optimale Einkommensverteilung nicht erreichbar erscheint und allgemein anerkannte Regeln zur Bestimmung der optimalen Einkommensverteilung entweder nicht existieren bzw. inoperational oder widersprüchlich sind (ARROW-Paradoxon), ist eine allgemeingültige Bestimmung des Wohlfahrtsmaximums nicht zu erwarten. Eher ist an die Spezifikation von Wohlfahrtsmaximum-Vorstellungen durch »Kommentatoren« (etwa in der Diskussion um Wirtschaftssysteme) oder Entscheidungsträger zu denken. Für wohlfahrtspolitische Empfehlungen bzw. Entscheidungen im politischen Alltag dürften allerdings Vorstellungen über mögliche Wohlfahrtssteigerungen relevanter sein als die Idee eines Ideals. Die formal vollständige Wohlfahrtsfunktion vom BERGSON-SAMUELSON-Typ eröffnet somit kaum die Hoffnung auf allgemeingültige Spezifikation; sie bietet vielmehr einen umfassenden formalen Apparat zur Diskussion wohlfahrtstheoretischer und -politischer Konzeptionen. Literatur: Feldman, A.M. (1986). Sohmen, E. (1976). Nath, S.K. (1969). Bergson, A. (1966)
formelhafte Darstellung, von welchen Bestimmungsgründen die wirtschaftliche Wohlfahrt einer Bevölkerung abhängt. Die traditionelle —Wohlfahrtsökonomik ging vor allem von folgenden zwei Wertprämissen aus: von der Prämisse, dass die Wohlfahrt einer Bevölkerung (Gruppe) immer nur von der Einzelwohlfahrt aller ihrer Mitglieder bestimmt werde (individualistischer Ansatz) und der zweiten Prämisse, dass die Frage, welche Wohlfahrt der einzelne erfährt, i. d. R. von dem Betroffenen selbst zu entscheiden ist (Selbstbestimmungskriterium). Die genaue Ausgestaltung der Wohlfahrtsfunktion hängt davon ab, ob man mit der älteren Wohlfahrtstheorie unterstellt, dass Nutzen-(Wohlfahrts-)einheiten kardinal messbar und interpersonell vergleichbar sind. Nutzeneinheiten gelten als kardinal messbar, wenn man bei einem Vergleich zweier Güterbündel angeben kann, um das Wievielfache das eine Güterbündel einen grösseren (kleineren) Nutzen stiftet als das jeweils andere. Als interpersonell vergleichbar gelten Nutzeneinheiten dann, wenn die Nutzenempfindungen der einzelnen Individuen unmittelbar daraufhin überprüft werden können, welche einen grösseren Nutzen darstellen. Die von Vilfredo Pareto begründete neuere Wohlfahrtsökonomik geht von der Annahme aus, dass die Individuen nicht in der Lage sind, den Nutzen der Güter kardinal zu messen, dass sich die Individuen vielmehr darauf beschränken, die Rangfolge der Güter zu bestimmen (ordinaler Nutzenmassstab), so dass lediglich festgestellt werden kann, ob ein Güterbündel einen gleichen, einen grösseren oder einen geringeren Nutzen als ein anderes stiftet. Die Paretianische Wohlfahrtsökonomik hält es darüber hinaus nicht für möglich, festzustellen, ob ein Individuum im Hinblick auf bestimmte Güter einen grösseren oder geringeren Nutzen empfindet als andere Personen. Sofern man mit der älteren Wohlfahrtstheorie (und einigen Vertretern der modernen Wohlfahrtsökonomik wie z. B. Jan Tinbergen) Nutzen für kardinal messbar und interpersonell vergleichbar hält, lässt sich die Wohlfahrt einer Bevölkerung als Summe der Einzelwohlfahrten ihrer Mitglieder bestimmen. Da die Einzelwohlfahrt selbst wiederum eine Funktion der dieser Person zur Verfügung stehenden materiellen Güter darstellt, wird die Gesamtwohlfahrt der Bevölkerung letztlich vom Ausmass, der Zusammensetzung und der Verteilung der materiellen Güter bestimmt. Beschränkt man sich mit der modernen Wohlfahrtsökonomik auf einen nur ordinalen Nutzenmassstab, der keinen interpersonellen Vergleich zulässt, so ist der Begriff einer Summe nicht definiert und infolgedessen muss die Aussage über die Art der Abhängigkeit der Gesamtwohlfahrt von der Einzelwohlfahrt sehr viel unbestimmter erfolgen. Entsprechend dem Pareto-Kriterium lässt sich einwandfrei nur dann eine Gesamtwohlfahrtssteigerung feststellen, wenn der Nutzen mindestens eines Individuums angestiegen ist, gleichzeitig jedoch kein anderes Mitglied Nutzeneinbussen erfahren hat. Da wirtschaftspolitische Massnahmen in aller Regel nur einen Teil der Bevölkerung begünstigen, andere Bevölkerungsmitglieder jedoch benachteiligen, lässt sich das Pareto-Kriterium nur auf einen geringen Bereich konkreter wirtschaftspolitischer Massnahmen anwenden. Literatur: Külp, B., Wohlfahrtsökonomik I, Die Wohlfahrtskriterien, 2. Aufl., Tübingen, Düsseldorf 1984. Schumann, J., Grundzüge der Mikroökonomischen Theorie, 4. Aufl., Berlin u. a. 1984. Sohmen, E., Allokationstheorie und Wirtschaftspolitik Tübingen 1976.
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