Forderung, dass alle Mitglieder einer Bevölkerung ein absolut gleich hohes Realeinkommen erhalten. Diese Forderung wurde zwar im Rahmen des Urkommunismus erhoben, wird jedoch heutzutage in den tatsächlich existierenden kommunistischen Staaten weder verwirklicht noch für die nahe Zukunft in Aussicht gestellt. Im Rahmen der älteren Wohlfahrtsökonomik erlangte dieses Egalitätsprinzip insofern eine gewisse Bedeutung, als man unter gewissen extremen Annahmen nachwies, dass die Gesamtwohlfahrt einer Bevölkerung nur bei Einkommensgleichheit maximiert sei. Man ging hierbei von folgenden Annahmen aus: • Der Nutzen lässt sich interpersonell vergleichen. • Es gilt das Gesetz vom abnehmenden Grenznutzen des Einkommens, wonach die Nutzensteigerungen aufgrund einer Zunahme des Einkommens um eine Geldeinheit mit wachsendem Einkommen zurückgehen. • Alle Individuen haben eine identische Bedarfsstruktur; bei gleichem Einkommen ist also auch der Grenznutzen (die Nutzensteigerung der letzten Einkommenseinheit) bei allen Individuen gleich gross. • Umverteilungen haben keinen Einfluss auf das Gesamteinkommen aller Individuen. Unter diesen Annahmen führt jede Umverteilung von den Reicheren zu den Ärmeren zu Wohlfahrtssteigerungen, da annahmegemäss der Nutzenentgang bei den Reicheren aufgrund der Besteuerung geringer ist als der Nutzenzuwachs bei den Ärmeren aufgrund der Subventionszahlungen. Da diese wohlfahrtssteigernde Wirkung so lange eintritt, wie noch Einkommensdifferenzen bestehen, ist das Maximum an Wohlfahrt erst dann erzielt, wenn alle Einkommen die gleiche Höhe aufweisen. Die hier getroffenen Annahmen sind jedoch unrealistisch. Von den Vertretern der Paretianischen Wohlfahrtsökonomik wird bestritten, dass Nutzen interpersonell verglichen werden könne. In diesem Falle kann jedoch auch nicht entschieden werden, ob die Nut- zenentgänge bei den Besteuerten geringer sind als die Nutzenzuwächse bei den Subventionsempfängern. Selbst dann, wenn man die interpersonelle Vergleichbarkeit von Nutzen nicht leugnet, ist es fraglich, ob die Bedarfsstruktur aller Individuen gleich ist. Je grösser jedoch die Differenz in der Bedarfsstruktur der einzelnen Individuen ist, um so grösser ist auch die Differenzierung in den Einkommen, die ein Wohlfahrtsoptimum ermöglicht. Vor allem kann nicht unterstellt werden, dass das Gesamteinkommen von Umverteilungsmassnahmen unberührt bleibt. Ein Teil der knappen Ressourcen muss für Umverteilungsmassnahmen eingesetzt werden, da die Belasteten nur unter Zwang bereit sein werden, die Steuern zu entrichten, und die Begünstigten versuchen werden, höhere Subventionen zu erhalten, als ihnen zustehen. Auch haben die Begünstigten sowie die Belasteten geringere Anreize zur eigenen Leistung und werden deshalb ein geringeres Erwerbseinkommen erzielen. Die Belasteten werden knappe Ressourcen weniger dafür einsetzen, das Einkommen zu vergrössern, als dafür, der Besteuerung zu entgehen. Schliesslich kann eine Umverteilung auch die Preisverhältnisse verzerren und damit die Effizienz der Produktionsfaktoren reduzieren. Literatur: Külp, B., Verteilungspolitik, in: Werner, J./Külp, B. (Hrsg.), Wachstumspolitik, Verteidigungspolitik, Stuttgart 1971. Külp,B., Wohlfahrtsökonomie I, Grundlagen: HdWW, Bd. 9, Stuttgart u.a. 1982.
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