ist eine Form des Akkordlohnes. Die Bedeutung des Gruppenakkords liegt darin, daß sich die Mitglieder einer Arbeitsgruppe aufeinander einarbeiten, sich gegenseitig kontrollieren und zu einer gegenseitigen Leistungssteigerung beitragen. Um diese Leistungssteigerung zu fördern, müssen die Gruppen klein und überschaubar sein. Gruppenakkord ist gebräuchlich z. B. bei Maurerakkordpartien oder bei bestimmten Ausprägungen der Fließfertigung. Die Verteilung des Gruppenakkordlohns kann nach Köpfen oder gemäß dem Grundlohn der einzelnen Gruppenmitglieder erfolgen.
Siehe auch: Akkordlohn
Gruppenakkord liegt vor, wenn mehreren Arbeitnehmern eine gemeinschaftlich auszuführende Arbeit gegen ein gemeinschaftliches Entgelt übertragen wird, dessen Höhe sich nach dem erzielten Arbeitsergebnis richtet (BAG vom 26. 4. 1961 AP zu § 611 BGB Akkordlohn). Obwohl gesetzliche Regelungen über Gruppenarbeitsverhältnisse bislang fehlen, lassen sich die beim Gruppenakkord bestehenden typischen Rechtsbeziehungen wie folgt charakterisieren: Der Arbeitgeber kann Gruppenakkord nicht aufgrund seines Direktionsrechtes anordnen, vielmehr ist das Einverständnis jedes einzelnen Arbeitnehmers dazu erforderlich. Die Zusammensetzung der Gruppe und ihre Änderung bestimmt der Arbeitgeber, sofern nichts anderes vereinbart ist. Kommen einzelne Mitglieder der Gruppe ihrer Arbeitspflicht nicht rechtzeitig oder nur mangelhaft nach und entsteht dem Arbeitgeber daraus ein Schaden, so kann er wenn nichts anderes vereinbart ist Grundsätzlich nicht die Gruppe als Gesamtschuldner, sondern nur die vertragswidrig handelnden Mitglieder in Anspruch nehmen.
Akkordlohn
die Akkordvorgabe erfolgt gemeinsam für eine Gruppe. Der Gruppenakkord sieht meistens einen festen Stundenlohn und einen auf alle Gruppenmitglieder gleichmässig aufgeteilten Mehrverdienst vor. Siehe auch Akkordlohn und Lohn- und Gehaltsmodelle (mit Literaturangaben).
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