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Indikation

Unverbindliche, auf der gegenwärtigen Marktlage basierende Angabe über Kreditkonditionen und -bedingungen einer Bank gegenüber einem Kreditnehmer oder sonstigen Interessenten (zum Beispiel Exporteuren, Importeuren usw.).

In der Gesundheitswirtschaft: indication

In der Medizin bezeichnet Indikation eine Heilanzeige (Symptome), die in einem Krankheitsfall ein bestimmtes Behandlungsverfahren in Diagnostik und Therapie erfordert. Bei einer vitalen Indikation ist eine Behandlung lebensnotwendig, z.B. eine Operation bei einem bestimmtem Stadium der Blinddarmentzündung.

Der Gegensatz zur Indikation, die Kontra-Indikation, verbietet Diagnostik oder Behandlung unter bestimmten Umständen, z.B. bestimmte Bauchoperationen bei Schwangerschaften. Für bestimmte Indikationen chronischer Erkrankungen (z.B. Diabetes mellitus) bieten die gesetzlichen Krankenkassen Disease-Management-Programme zur koordinierteren und strukturierten Versorgung an.

Nennung eines unverbindlichen Zinssatzes, Kurses, Preises u. Ä.

Im betriebswirtschaflichen Sinne trägt der Begriff Indikation den Charakter einer unverbindlichen In formation bzw. einer unverbindlichen Anzeige, z.B. die Nennung unverbindlicher Ankaufskonditionen.

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