beschränkt sich als Unterform der Investitionslenkung auf eine zentrale Rahmenplanung mit Orientierungshilfen und Empfehlungen, die auf Prognosen über die Entwicklungsperspektiven der verschiedenen Wirtschaftszweige beruhen; die Investitionen bleiben in letzter Verantwortung der unternehmerischen Entscheidung Vorbehalten. Instrumente sind Informationen, finanzielle Be- und Entlastungen und staatliche Komplementärinvestitionen. Die indikative Investitionslenkung geht über die globale Beeinflussung der Investitionsquote durch die Konjunktur- und Wachstumspolitik hinaus, indem sie nicht nur eine niveau-, sondern auch strukturbezogene Steuerung anstrebt. Die Wirksamkeit einer indikativen Planung setzt voraus, dass eine Zielprojektion der zukünftigen Entwicklung aufgestellt wird, an der sich alle Wirt- schafts- und Gesellschaftsgruppen orientieren. Dadurch würde jedoch der marktwirtschaftliche Wettbewerbsprozess, in dem sich die Unternehmen gerade vom voraussehbaren Durchschnittsverhalten abzuheben versuchen, eingeschränkt. Die Rahmenplanung birgt die Tendenz in sich, dass der Staat versucht, durch immer stärkere direkte Eingriffe ("Erfüllungsinterventionen") die tatsächliche Entwicklung in Übereinstimmung mit den geplanten Zielen zu bringen. In diesem Fall würde die indikative Planung in eine imperative Lenkung übergehen. Literatur: Tiegel, D., Wirtschaftspolitik durch Investitionslenkung, München 1980.
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