Informations- und Auskunftsblätter der Europäischen Gemeinschaft (EG) zur Abwicklung von Drittlandshandel (Drittländer). Zu ihnen gehören folgende Vordrucke:
Zur gegenseitigen Information von Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten im Bereich des aktiven Veredelungsverkehrs (INF1);
zur Feststellung der Nämlichkeit im Bereich des passiven Veredelungsverkehrs (INF2);
zur Feststellung der Nämlichkeit von Waren, die als Rückwaren zollfrei wieder eingeführt werden sollen (INF3); zu Auskunftszwecken bei Zweifeln an der Glaubwürdigkeit einer Lieferantenerklärung (INF4);
- zur Verwendung bei Dreiecksgeschäften im Bereich des aktiven Veredelungsverkehrs (INF5);
- zur Verwendung bei vorübergehender Zollgutverwendung in Verbindung mit dem Carnet-TIR (INF6).
Informations- und Auskunftsformulare der EG, die bei der Abwicklung des Außenhandels mit Drittländern verwendet werden. INF 1: zur gegenseitigen Information von Zollbehörden beim aktiven Veredelungsverkehr. INF 2: zur Feststellung der Nämlichkeit beim passiven Veredelungsverkehr. INF 3: zur Feststellung der Nämlichkeit von Waren, die als Rückwaren zollfrei wieder eingeführt werden sollen. INF 4: zu Auskunftszwecken, wenn an der Glaubwürdigkeit einer Lieferantenerklärung gezweifelt wird. INF 5: bei Dreiecksgeschäften im aktiven Veredelungsverkehr. INF 6: bei vorübergehender Zollgutverwendung in Verbindung mit dem Carnet-TIR. Vgl. Nämlichkeitsschein.
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