Vergleich von angefallenen Kosten innerhalb einer Unternehmung; als Kostenarten, Kostenstellen- und als Kostenträgervergleich möglich. Der Vergleich kann sich sowohl auf unterschiedliche Perioden als auch auf die Kostenhöhe der Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträger derselben Periode beziehen. Ursprüngliche Form ist der innerbetriebliche Zeitvergleich der Kosten, mit dem der Zweck des Kostenvergleichs die Erfassung von Unwirtschaftlichkeiten jedoch nicht erreicht wird. Eine wirksame Kostenkontrolle läßt sich nur dadurch erreichen, daß den Istkosten innerbetrieblich festgelegte Sollkosten gegenübergestellt werden Soll-Istkosten-Vergleich). Diese Gegenüberstellung läßt sich durch den Kennziffernvergleich und durch die Abweichungsanalyse der flexiblen Plankostenrechnung durchführen.
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