Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF)

Das in London ansässige IASCF ist eine privatrechtliche Organisation nationaler Verbände von Accountants und Wirtschaftsprüfern in der Rechtsform eines Vereins. Es wurde am 29.6.1973 als International Accounting Standards Committee (IASC) von Berufsorganisationen und Experten des Rechnungswesens gegründet. Im Rahmen einer Neuorganisation im Jahr 2001 wurde es in IASCF umbenannt. Deutschland ist als Mitglied durch die Wirtschaftsprüferkammer und das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland vertreten. Zielsetzung des IASCF ist, Rechnungslegungsbestimmungen, so genannte Accounting Standards — die IAS/IFRS — zu erstellen und zu veröffentlichen sowie deren weltweite Akzeptanz und Beachtung zu fördern. Des Weiteren soll es in allgemeiner Form zur Verbesserung und zur Harmonisierung der Rechnungslegung beitragen. Für die Entwicklung der IAS/IFRS ist insbesondere das Board des IASCF, das so genannte International Accounting Standards Board (IASB) zuständig. Bei den Standards handelt es sich jedoch lediglich um Empfehlungen ohne Rechtskraft. Die Anwendbarkeit und Akzeptanz dieser Rechnungslegungsnormen ist neben den Börsenaufsichtsorganen von den nationalen Gesetzgebern, der Rechtsprechung und den Berufsvereinigungen abhängig, die über die Vereinbarkeit der Rechnungslegungsvorschriften mit den geltenden Rechts- und Prüfungsnormen befinden. Die einzelnen Mitgliedsorganisationen verpflichten sich nicht nur zur Veröffentlichung der IAS/IFRS in ihrem Land, sondern auch zur Einflussnahme auf die jeweiligen normsetzenden Rechnungslegungsinstitutionen, damit sich diese in ihren Regelwerken an den IAS/IFRS orientieren oder die Übereinstimmung mit ihnen fördern. Die Europäische Union (EU) ist diesem Anliegen insbesondere durch die im Juni 2002 verabschiedete Verordnung zur Anwendung der IAS/IFRS im Konzernabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen nachgekommen. Der deutsche Gesetzgeber hat bereits 1998 durch das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) auf die internationalen Harmonisierungsbestrebungen reagiert, wonach börsennotierte Mutterunternehmen einen befreienden Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards, beispielsweise den Standards des IASCF, aufstellen können.

Vorhergehender Fachbegriff: International Accounting Standards Committee (IASC) | Nächster Fachbegriff: International Accounting Standards/International Financial Reporting Standards



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Retrograde Erfassung | Cash Pool | Haltung

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon