Das in London ansässige IASCF ist eine privatrechtliche Organisation nationaler Verbände von Accountants und Wirtschaftsprüfern in der Rechtsform eines Vereins. Es wurde am 29.6.1973 als International Accounting Standards Committee (IASC) von Berufsorganisationen und Experten des Rechnungswesens gegründet. Im Rahmen einer Neuorganisation im Jahr 2001 wurde es in IASCF umbenannt. Deutschland ist als Mitglied durch die Wirtschaftsprüferkammer und das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland vertreten. Zielsetzung des IASCF ist, Rechnungslegungsbestimmungen, so genannte Accounting Standards — die IAS/IFRS — zu erstellen und zu veröffentlichen sowie deren weltweite Akzeptanz und Beachtung zu fördern. Des Weiteren soll es in allgemeiner Form zur Verbesserung und zur Harmonisierung der Rechnungslegung beitragen. Für die Entwicklung der IAS/IFRS ist insbesondere das Board des IASCF, das so genannte International Accounting Standards Board (IASB) zuständig. Bei den Standards handelt es sich jedoch lediglich um Empfehlungen ohne Rechtskraft. Die Anwendbarkeit und Akzeptanz dieser Rechnungslegungsnormen ist neben den Börsenaufsichtsorganen von den nationalen Gesetzgebern, der Rechtsprechung und den Berufsvereinigungen abhängig, die über die Vereinbarkeit der Rechnungslegungsvorschriften mit den geltenden Rechts- und Prüfungsnormen befinden. Die einzelnen Mitgliedsorganisationen verpflichten sich nicht nur zur Veröffentlichung der IAS/IFRS in ihrem Land, sondern auch zur Einflussnahme auf die jeweiligen normsetzenden Rechnungslegungsinstitutionen, damit sich diese in ihren Regelwerken an den IAS/IFRS orientieren oder die Übereinstimmung mit ihnen fördern. Die Europäische Union (EU) ist diesem Anliegen insbesondere durch die im Juni 2002 verabschiedete Verordnung zur Anwendung der IAS/IFRS im Konzernabschluss kapitalmarktorientierter Unternehmen nachgekommen. Der deutsche Gesetzgeber hat bereits 1998 durch das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) auf die internationalen Harmonisierungsbestrebungen reagiert, wonach börsennotierte Mutterunternehmen einen befreienden Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards, beispielsweise den Standards des IASCF, aufstellen können.
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