Investment Properties sind Investitionen in Grundstücke und/oder Gebäude, die vom Eigentümer oder von einem Leasingnehmer (Finanzierungsleasing, s. Leasing) zum Zwecke des Erhalts von Miet- und Pachteinnahmen oder der (langfristigen) Wertsteigerung gehalten werden (IAS 40.4). Nicht als Investment Properties zählen hingegen Grundstücke und/oder Gebäude, die zur Nutzung in der Produktion, für die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, zu administrativen Zwecken oder zum Verkauf im Rahmen der laufenden Geschäftstätigkeit dienen. Der erstmalige Ansatz erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Für die Folgebewertung besteht das Wahlrecht der Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert („fair value“) oder zu fortgeführten Anschaffungskosten, wobei die gewählte Bewertungsmethode für alle Investment Properties anzuwenden ist.
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