Siehe auch: Investmentgesellschaft, Anteilsschein
Nenn wertloses Inhaberpapier, das ein Miteigentumsrecht zu Bruchteilen an Wertpapieren oder die Mitinhaberschaft an Forderungen, die zu einem Sondervermögen (Investmentfonds) gehören, das von einer Kapitalanlagegesellschaft (Investmentgesellschaft) verwaltet wird. Investmentzertifikate, auch Investmentanteilscheine genannt, unterscheiden sich in folgenden Punkten von anderen Effekten:
Der Inhaber ist nicht an der Kapitalanlagegesellschaft beteiligt, sondern am Fondsvermögen. Investmentanteilscheine gewähren kein Stimmrecht. Die Zertifikate werden nicht an der Börse gehandelt. Der Inhaber hat ein jederzeitiges Rückgaberecht.
Kapitalanlagegesellschaft
(Fondsanteil, Investmentanteil) Wertpapier, in dem die Eigentumsrechte am Vermögen eines Investmentfonds verbrieft sind. Investment-Zertifikate lauten auf eine quotenmäßige Beteiligung am Fondsvermögen. Ihr Wert bemißt sich nach dem Nettowert des Fondsvermögens, dividiert durch die Anzahl der umlaufenden Anteile und wird i.d.R. von der Investmentgesellschaft börsentäglich ermittelt und veröffentlicht.
Position 1990 1991 1992 1993
Inländische Fonds 1) 26,9 37,5 20,5 61,7
Publikumsfonds 7,9 13,7 -3,1 20,8
Rentenfonds 4,6 8,4 -11,3 -4,6
Aktienfonds 2) 3,4 3,2 2,4 9,0
Gemischte Fonds -0,3 1,7
Immobilienfonds -0,1 2,1 6,1 14,7
Spezialfonds 19,0 23,8 23,6 40,9
Ausländische Fonds 3) -1,1 12,6 60,7 18,3
Insgesamt 25,8 50,1 81,2 80,0
Quelle: Deutsche Bundesbank
Erwerb von Investmentzertifikaten nach Fondsarten in Mrd. DM
sind jene » Wertpapiere, die die Ansprüche von Anteilinhabern gegenüber einer Kapitalanlagegesellschaft verbriefen. In der Terminologie des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) werden Investmentzertifikate » Anteilscheine genannt.
Verbriefter Anteil am Gesamtvermögen eines Investmentfonds. Über I. können Anleger auch mit geringem Kapitaleinsatz Miteigentümer eines breit gestreuten Portefeuilles werden.
Siehe: Zertifikate
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