Wertpapierhändler an der Londoner Börse, die für eigene Rechnung und im eigenen Namen handeln. Marktpartner sind Broker oder andere Jobber, nicht aber das Publikum.
ist im angelsächsischen Börsenwesen ein Börsenhändler, der nur in eigenem Namen Geschäfte abwickeln darf. Er stellt die Verbindung zwischen den Brokern her.
ursprünglich im angloamerikanischen Börsenhandel üblicher Begriff; im internationalen Handel versteht man darunter Handelsmakler als Gelegenheitshändler, die meist geschlossene Partien aufkaufen und sie entweder en bloc oder in kleineren Mengen weiterverkaufen (Partiegeschäft). Wesentlich für die Geschäftstätigkeit sind entweder Uberschußproduktionen oder durch den Jobber veranlaßte Auftragsfertigung. Im Gegensatz zum Distributor ist das Absatzgebiet nicht beschränkt. Typisch für den Jobber ist das Streckengeschäft (Export- streckengeschäft). Die Finanzierung erfolgt im internationalen Geschäft über Factoring.
Offizielle Bezeichnung für einen Börsenhändler an der Londoner Börse, der auf eigene Rechnung kauft und verkauft, aber auch Aufträge für Broker abwickelt. Die Position des »Jobbers« verlor ihre Bedeutung nach Inkrafttreten der neuen britischen Börsengesetze im Oktober 1986, da zu diesem Zeitpunkt die festen Börsenkommissionen weggefallen sind. Um direkten Zugang zur Londoner Börse zu finden, sind nach dem vorstehenden Zeitpunkt Beteiligungen an britischen Jobber-Firmen durch ausländische Banken erworben worden.
Jobber ist jedoch auch ein allgemein gültiger Börsenausdruck für Spekulanten.
oder Dealer. Bez. f. Wertpapierhändler, die bis 1986 an der Londoner Börse im Unterschied zu den Brokern nur für eigene Rechnung und im eigenen Namen kaufen und verkaufen durften. J. waren auf einzelne (Gruppen von) Wertpapieren spezialisiert. Sie nannten auf Anfrage zwei Preise: den (niedrigeren) Geldkurs, zu dem sie ankauften und den (höheren) Briefkurs, zu dem sie verkauften. Partner waren Broker oder andere Jobber, aber nicht das Publikum. S. Marketmaker.
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