Vorkalkulation bei Einzelfertigung: Da bei Einzelfertigung durch das Fehlen detaillierter Arbeitsablaufpläne. und Verbrauchspläne vor Vertragsschluß und für die gesamte Planungsperiode die Voraussetzungen einer exakten Plankalkulation nicht erfüllt sind, muß die Vorkalkulation relativ pauschal bleiben. Sie verwendet Standardkennziffern, abgeleitet aus Standardnachkalkulationen ähnlicher Aufträge, z.B. Kostensätze pro kg des Produkts. Diese Standardkennziffern müssen jedoch nachkorrigiert werden (Berücksichtigung von früheren Kostenabweichungen [ Abweichungen], andere qualitative Eigenschaften des Auftrags.) Vorkalkulationen bei Einzelfertigung sollten zweckmäßigerweise auf der Basis von Grenzkosten erfolgen (genauere Ermittlung der Preisuntergrenze); sie können durch eine Vollkostenkalkulation ergänzt werden. Nachkalkulation bei Einzelfertigung: Die einzelnen Aufträge sind bei Einzelfertigung meist unterschiedlicher Art, deshalb müssen auftragsweise Nachkalkulationen vorgenommen werden, auch abhängig von vertraglichen Vereinbarungen (z.B. Selbstkostenpreis bei öffentlichen Aufträgen). Soweit in der Produktion keine standardisierten Einzelteile und Baugruppen Verwendung finden (Baugruppenkalkulation), ist die typische Plankalkulation nicht anwendbar. Bei Istkostennachkalkulationen sind Preisschwankungen nicht eliminiert, zudem beruhen diese Kalkulationen meist auf Vollkosten. Bei flexibler Plankostenrechnung ist eine Standardnachkalkulation auf Vollkosten- und Grenzkostenbasis möglich (Teilkostenkalkulation, Kalkulation).
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